Bayern

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen

Markt  Elfsershausen

Markt Elfsershausen
Geviert; 1: in Silber ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz; 2: in Rot zwei silberne Pfähle; 3: In Rot zwei silberne Balken; 4: in Rot drei gesenkte silberne Spitzen.
Während man beim Markt Oberthulba trotz der Eingemeindung von Gemeinden mit eigener Geschichte und eigenem Wappen es beim ursprünglichen Wappen von Oberthulba beließ, entschloss man sich in Elfershausen (wie auch in Bad Bocklet), ein neues Wappen anzunehmen, das die Geschichte der eingemeindeten Gemeinden angemessen berücksichtigten sollte.
Das Wappen entwarf diesmal der Heraldiker Karl Haas aus Kronach, der im Bereich des ehemaligen Landkreises Bad Kissingen die meisten Wappen entworfen hatte.
An erster Linie wurde in dem Entwurf, den die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns mit Gutachten vom 12. Februar 1985 billigte, der früheren Verflechtung mit der Abtei Fulda mit dem Fuldaer Kreuz Rechnung getragen. Fulda war in Langendorf, Machtilshausen und Elfershausen begütert gewesen. Ins zweite Feld wurde für Trimberg und Engenthal das Wappen der früheren Herren von Trimberg eingebracht. Aus dem früheren Wappen von Elfershausen wurde das geminderte Stammwappen der Herren von Erthal übernommen, letztlich sollte im vierten Feld mit dem fränkischen Rechen auf die Zugehörigkeit zum fürstbischöflichen Amt Aura-Trimberg Bezug genommen werden.
In Anm. 3 ist bereits bemerkt, dass mit dem Fuldaer Kreuz im Feld 1 der tatsächlichen Bedeutung von Fulda ein zu hoher Rang zugebilligt wurde. Dem Hochstift Würzburg hätte eigentlich der Platz 1 zugestanden.

Das neue Gemeindewappen wurde von der Regierung von Unterfranken mit Bescheid vom 19. Juli 1985 gemeindeaufsichtlich genehmigt.

Da das Wappen nur zwei Farben enthielt, konnte nur eine Gemeindefahne in der Farbenfolge Weiß-Rot in Betracht kommen, bei deren Genehmigung die Regierung das Auflegen des Gemeindewappens forderte, um unverwechselbar die Fahne als Gemeindefahne von Elfershausen zu definieren.
Die Farbenfolge Weiß-Rot wurde fachgutachtlich deswegen vorgeschrieben, weil nach heraldischen Regeln die Figurenfarben den Feldfarben vorgehen.

Gemeinde  Fuchsstadt

Gemeinde Fuchsstadt
In Rot zwei silberne Balken, aufgelegt ein von Gold und Rot wechselnd geteilter Fuchs.
Die Gemeinde Fuchsstadt hatte bereits 1959, also im selben Jahr wie Elfershausen, ein eigenes Wappen angenommen. Der Wappenentwurf stammte auch diesmal von Karl Brandler, Hammelburg.
Wie bei Trimberg konnte er sich auf ein Familienwappen der seit langem ausgestorbenen Herren von Fuchsstadt, die spätestens seit der Mitte des 13. Jahrhunderts im Raum Fuchsstadt begütert waren, beziehen. Die Herren von Fuchsstadt führten als sog. redendes Wappen einen Fuchs.
Fuchsstadt gehörte ursprünglich zum Herrschaftsbereich der Henneberger und wurde dann endgültig würzburgisch. Unter Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn gehört es, weiterhin zur Cent Aura-Trimberg gehörig und trotz der Nähe zur Trimburg, zum fürstbischöflichen Amt Hohenburg (Homburg) an der Wern.
Bis zum Wiener Kongress war es würzburgisches Grenzdorf zum Hochstift Fulda, zuletzt zum Großherzogtum Frankfurt. Im Gegensatz zum Hammelburger Bereich kam es somit nicht erst 1816 zu Bayern.
Auf das Gutachten der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns vom 7. Juli 1959 genehmigte das Bayerische Staatsministerium des Innern mit Schließung vom 13. August 1959 das Wappen.
Die Genehmigung einer Fahne wurde damals nicht beantragt.
Bei der Gebietsreform blieb Fuchsstadt wegen seiner Größe eigene Gemeinde, musste sich jedoch mit Wirkung vom 1. Mai 1978 der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen anschließen.
Erst 1997 beantragte die Gemeinde die rechtsaufsichtliche Zustimmung zur Führung einer eignen Fahne. Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns begutachtete mit Schreiben vom 23. Januar 1997 eine Fahne in der Farbenfolge Rot-Weiß, der wegen der Verwechslungsfähigkeit das Gemeindewappen aufzulegen sei.
Die Fahne wurde von der Regierung von Unterfranken mit Bescheid vom 5. März 1997 gemeindeaufsichtlich gebilligt.