Bayern

Markt Burgheim

In Silber ein roter Zinnenturm mit beiderseits anschließender Zinnenmauer und offenem Tor auf grünem Boden.

Wann Burgheim das Marktrecht erhielt ist nicht bekannt. Es dürfte in der Zeit der Grafen von Lechsgmünd-Graisbach gewesen sein. Erstmals nachweisbar wird Burgheim als Markt in einer Urkunde des Grafen Berchtoldt von Graisbach aus dem Jahre 1336 bezeichnet.
Als Markt war Burgheim nicht nur durch eine Ratsverfassung und eigene Verwaltung aus dem ländlichen Umland herausgehoben, sondern auch wirtschaftlicher Mittelpunkt für den ländlichen Warenaustausch am Wochenmarkt. Durch diese zentrale Bedeutung ließen sich Handwerker und Gewerbetreibende nieder, die nicht nur von Grund und Boden lebten wie die bäuerliche Bevölkerung, sondern mit handwerklichem Geschick ihr tägliches Brot verdienten.