Bayern

Gemeinde Hepberg

Gespalten von Blau und Silber; vorne ein halbes goldenes Mühlrad, hinten ein Rabe.

Der Gemeinderat Hepberg hat mit Beschluss vom 11.07.1972 das vorstehend abgebildete Wappen angenommen.

Die beiden Feldfarben des Wappens von Blau und Silber weisen auf die Zugehörigkeit Hepbergs zum alten bayerischen Landgericht Vohburg des Herzogtums Bayern hin. Als Inhaber der Gerichtsbarkeit sind verschiedene bayerische Adelsfamilien nachweisbar. Zur Darstellung dieser ortsgeschichtlichen Entwicklung wurde das Wappen der Freiherren Müller von Gnadenegg (mit dem redenden Wappenbild des halben Mühlrades in Gold) gewählt.

Im 15. Jahrhundert galt Hepberg als offene Hofmark, die dem Gericht Vohburg zugeordnet war. Die Adeligen hatten das Vorrecht, die niedere Gerichtsbarkeit ausüben zu dürfen. Die Zuständigkeit galt für die Grundbesitzverhältnisse, die Wald-, Forst- und Weiderechte und die Einhebung der Abgaben. Die Untertanen durften zu Hand- und Spanndiensten aufgefordert werden. Auch durften die Adeligen Gericht halten. Die Verhängung der Todesstrafe war nicht erlaubt.

Das rechte Wappenfeld zeigt den Raben, ein Attribut des hl. Oswald, dem Patron unserer beiden Kirchen.

Nach einer Legende soll ein Rabe das zur Königskrönung Oswalds fehlende Chrisamöl herbeigebracht haben. Der hl. Oswald war König und regierte in Northumberland (England) von 603 - 642. Er gilt als Schutzpatron der Schnitter und des Viehs.