Bayern

Gemeinde Waltenhofen

Geteilter Schild, oben in Schwarz 3 liegende goldene Halbmonde (2:1), unten in Silber 2 rote Sparren.

Zur Geschichte des Gemeindewappens von Waltenhofen
(aus „Chronik der Gemeinde Waltenhofen" von Herrn Josef Wegmann aus dem Jahr 1952)

Der Wunsch nach einem Waltenhofener Gemeindewappen hatte sich seit 1947 so weit verdichtet, daß man mit bekannten Heraldikern und Wappenfreunden in Verbindung trat. Zunächst wandte man sich an den Heraldiker Eduard Zimmermann in Augsburg mit dem Ersuchen, ein Wappen zu entwerfen, das Vergangenheit und Gegenwart vereinigte. Unter dem 17. Dezember 1947 legte Zimmermann seinen Entwurf mit folgenden Begleitworten vor:

„Als Grundlage des Wappens diente die Flagge des Stiftes Kempten in der Züricherwappenrolle: Rot-Blau geteilt unter weißem Wellenhaupt. Darein setzte ich ein gelbes Butterfaß für die Allgäuer Milchwirtschaft, dies beseitet rechts von gelber Lilie aus dem alten Wasserzeichen der Papiermühle Hegge und links von einem Vogelnest nach der Handelsmarke der Fabrik Nestle’s Kindermehl. Ich glaube, damit im heraldischen Sinne Geeignetes geschaffen zu haben.“

Die Befürwortung dieses Wappenentwurfes ging von dem Gedanken aus, daß ein Wappen, das im Jahre 1948 entsteht, neben dem Historischen auch die Entstehungszeit widerspiegeln soll, in diesem Falle Milchwirtschaft und Industrie, wie sie der Mitte des 20. Jahrhunderts eigen ist.

Dieser Auffassung stand die andere gegenüber, daß auch ein 1948 verliehenes Wappen rein historisch zu gestalten sei, und daß dies am besten dadurch geschehe, daß man die Wappen jener Rittergeschlechter in das Gemeindewappen übernehme, mit denen Waltenhofen oder sein Gebiet in seiner Geschichte engere Verbindung hatte. Es kamen in Frage die Herren von Horben, von Rauns und von Werdenstein. Der Burgstall der Herren von Horben oder Horwen in Waltenhofen ist durch einen Gedenkstein des „Historischen Vereins Allgäu“ gekennzeichnet. Trotzdem ist über dieses Geschlecht, soweit es in Waltenhofen saß, wenig bekannt. Im liber taxationis von 1353 werden die Horwen als Patrone der Kirche von Rechtis genannt. 1365 gehörte den Horwen auch eine Burg in Rohr. Aber schon 1367 vereinigte die Fischener Linie der Familie von Rauns mit ihrer Herrschaft das Erbe der Herren von Leutenhofen und infolge Ankaufs auch die Güter und Gerechtsame der Herren von Horben, gesessen zu Waltenhofen. Diese kümmerlichen geschichtlichen Nachrichten über die Beziehungen der Herren von Horwen und vor allem die kurze Dauer der beglaubigten Seßhaftigkeit der Horben in Waltenhofen legten es nahe, wenn auch schweren Herzens, das Wappen der Horben auszuscheiden. Es blieben also noch die Wappen der Herren von Rauns und von Werdenstein. Die Herren von Rauns sind beglaubigt durch eine Urkunde vom 18.9.1218. Die Linie der Familie von Rauns, die auf Burg Fischen saß, umfaßte nach der oben erwähnten Vereinigung mit dem Horbener Besitz von 1367 außerdem Burg und Ort Rauns, Burg und Ort Fischen, Burg und Ort Wolfarts (später Sankt Veit), Burgstall und Ort Waltenhofen und verschiedene Güter. Als die Familie der Herren von Rauns-Fischen 1450 ausstarb, wurde ihr Besitz zersplittert. Ein Teil kam an die Herren von Moosheim und von diesen käuflich an die Herren von Werdenstein. Zu dem Werdensteiner Anteil gehörten namentlich die Kirchen von Waltenhofen, Rauns und St. Veit. Seitdem blieben die Werdensteiner Patrone dieser Kirchen. Zeugnis dieser Patronatsherrschaft sind noch heute die Wappen an der Kirche von Rauns und am Taufstein zu Waltenhofen. 1542 kam das Patronatsrecht zu Waltenhofen an das Stift Kempten, während die Werdensteiner das Patronatsrecht zu Veits und Rauns an die Stadt Kempten verkauften. Damit waren auch die Beziehungen der Werdensteiner zu Waltenhofen gelöst. Sie dauerten also nur von etwa 1450 bis 1542, später hatten die Werdensteiner, wie das Lehenbuch von 1726 ausweist, noch Grundstücke in Waltenhofen und Veits.

Die Raunser hatten zweifellos am längsten Beziehungen zu Waltenhofen, mindestens etwa 2 ½ Jahrhunderte, die Werdensteiner, wie ersichtlich, etwa ein Jahrhundert; die Geschichte der Horben in Waltenhofen - ihren Stammsitz hatten sie in Ringenberg bei Gestraz - liegt ziemlich im Dunkel. Der beträchtliche Umfang des Burgstalls in Waltenhofen läßt jedoch der begründeten Vermutung Raum, daß ihre Herrschaft in Waltenhofen von längerer Dauer war, als die uns heute bekannten Urkunden -ausweisen.

Trotzdem entschloß man sich - besonders auf Vorschlag des Wappensammlers und Altbürgermeisters von Oberstaufen, Eckart - um die Genehmigung zur Führung eines von Eckart entworfenen Gemeindewappens einzukommen, das in zwei Feldern die Wappen der Raunser und Werdensteiner zeigt.

In entgegenkommender Weise hatte das Hauptstaatsarchiv unter dem 8. Oktober 1947 dem Vermittler in der Wappenangelegenheit, H. H. Pfarrer Friedrich Hacker in Kempten, den Weg gewiesen, der bei dem Gesuch um Verleihung eines Wappens einzuschlagen ist. Darnach sind Gesuche um Gemeindewappenverleihung unter Beilage eines Entwurfes über das Landratsamt und die Kreisregierung an das Staatsministerium des Innern zu richten. Dieses veranlaßt dann das Hauptstaatsarchiv zur Begutachtung. Es könne aber auch der umgekehrte und wohl zweckmäßigere Weg eingeschlagen werden, daß sich der Gemeinderat unter Beilage eines oder mehrerer Entwürfe und unter Begründung des Vorschlages zuerst an das Hauptstaatsarchiv wendet. Dieses teilt dann dem Antragsteller mit, welcher Entwurf sich als Gemeindewappen eignet, oder welche Änderungen vorzunehmen sind. Das vom Hauptstaatsarchiv abgegebene Gutachten kann dann dem über Landratsamt und Kreisregierung an das Innenministerium gerichteten Antrag beigefügt werden. Dieser Weg wurde eingeschlagen. Das Hauptstaatsarchiv stimmte mit geringen Abänderungen dem Vorschlag eines aus den Wappen der Raunser und Werdensteiner gebildeten Gemeindewappens zu und nach einigen auf dem Instanzenweg aufgetretenen Stauungen erhielt die Gemeinde Waltenhofen folgende

Urkunde
Der Gemeinde Waltenhofen, Landkreis Kempten (Allgäu), verleihe ich das Recht, das beantragte Wappen zu führen.
Wappenbeschreibung:
Geteilter Schild,
oben in Schwarz 3 liegende goldene Halbmonde (2:1),
unten in Silber 2 rote Sparren
München, den 1. Dezember 1948.
Der Bayerische Staatsminister des Innern
L.S. gez. Dr. Ankermüller.

Die Urkunde wurde vom Landratsamt Kempten der Gemeinde Waltenhofen unter dem 7.12.1948 mit einem Begleitschreiben zugestellt, das in Abschrift nachfolgende Verfügung des Staatsministerium des Innern enthielt:

„In Abdruck an
1. das Landratsamt Kempten i. A. mit 1 Urkunde (ungebrochen) mit Pappeinlage und 1 Abdruck
zur Kenntnis und Aushändigung der Urkunde und des Nebenabdruckes an die Gemeinde.
Das Dienstsiegel der Gemeinde enthält im oberen Halbbogen das Wort „Bayern“, im unteren Bogen die Worte „Gemeinde Waltenhofen“.
2. die Regierung von Schwaben in Augsburg zur gef. Kenntnis.
3. das Hauptstaatsarchiv München zur gef. Kenntnis auf das Handschreiben vom 10.11.1948.
München, 1. Dezember 1948.
Bayerisches Staatsministerium des Innern
gez. Dr. Ankermüller“

Die Verleihung eines Gemeindewappens und Siegels ist für die Gemeinde Waltenhofen ein denkwürdiger Tag und ein Ereignis, das in der Chronik von Waltenhofen auf den ersten Seiten festgehalten werden soll.


Zur Gemeinde Waltenhofen gehören folgende Ortsteile.
Martinszell, Ortsteil
Memhölz, Ortsteil
Niedersonthofen, Ortsteil

Eine Übersicht dieser Ortsteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.