Bayern

Gemeinde Dirlewang

In Rot zwischen zwei silbernen Zinntürmen, deren Sockel aus silbernen und blauen Quadern bestehen, ein geschlossenes goldenes Tor mit Einlaßpförtchen in silberner Mauer.

Dirlewang wird vor 1400 als Markt bezeichnet. Er besaß ein geschriebenes Recht. Allerdings gingen die Urkunden im Dreißigjährigen Krieg verloren. Das kurfürstliche Pfleggericht Mindelheim bestätigte 1657 die einstigen Privilegien und Freiheiten wie Marktrecht, Hochgerichtsbarkeit und Freiheit von den Frondiensten. Ein Wappen wurde dem Ort erst 1725 verliehen. Das Tor zwischen den beiden Türmen soll den Ortsnamen Dirle als schwäbisch Türle erklären. Der Ortsnamen leitet sich vom althochdeutschen 'durnin' ab und bedeutet 'dornig' und meint damit 'eine mit Dornbüschen bewachsene leicht geneigte Fläche'. Derartige lautmalerische Wiedergaben finden sich häufig bei redenden Wappenbildern. Die Farben Silber und Blau im Sockel sind die bayerischen Landesfarben und weisen auf die Zugehörigkeit zu Bayern seit 1616 hin. Dirlewang war samt Kirchensatz stiftkemptisches Lehen. Daran erinnert die rote Schildfarbe des Wappens. Bei Hupp fehlen die silber-blauen Quader.