Bayern

Markt Ruhmannsfelden

In Rot ein zweireihig von Silber und Blau gerauteter Schrägbalken.

Das Wappen basiert auf dem Wappen der Zisterzienserabtei Gotteszell, das einen in Silber und Rot geschachten Schrägbalken in Schwarz, den sog. Zisterzienserbalken, führte. Aus dem geschachten Schrägbalken wurde im Gemeindewappen ein gerauteter Schrägbalken in den bayerischen Landesfarben. Es gibt jedoch auch für das Gotteszeller Klosterwappen Belege für das 17. und 18. Jahrhundert, die einen in Silber und Blau geschachten und sogar gerauteten Schrägbalken zeigen. Der bis 1295 herzogliche, dann Kloster Aldersbach zugehörige ungefreite Markt Ruhmannsfelden war seit 1503 dem Kloster Gotteszell unterstellt und geriet in manche Konflikte mit der neuen Obrigkeit. Über das seit 1503 beanspruchte Siegelrecht entbrannte ein Rechtsstreit, der wiederholt das Einschreiten der landesherrlichen Behörden erforderte. Nach Tumulten wurde 1519 (wie schon 1511) die Unrechtmäßigkeit der Siegelführung durch den Markt bekräftigt. Die gemeindlichen Urkunden wurden seitdem vom Kloster als der Gerichts- und Grundherrschaft besiegelt. Folgerichtig gab Wening 1726 deshalb auch das Klosterwappen als Ortswappen an. Der Streit um das Siegelrecht flammte bis zur Säkularisation immer wieder auf. Seit 1819 hatte Ruhmannsfelden dann die Erlaubnis der Regierung, das frühere Klosterwappen als Gemeindewappen zu führen. Die Tingierung folgt bis heute den Angaben einer Zeichnung, die anlässlich der staatlichen Wappenrevision von 1835 vorgelegt wurde. In der heraldischen Literatur des 16. Jahrhunderts (Mielich 1565, Apian um 1560/68) findet sich für Ruhmannsfelden ein ganz anderes Wappen, das wohl von 1503 bis 1519 und möglicherweise auch noch später unrechtmäßig im Marktsiegel verwendet wurde. Es zeigt in Blau unter zwei schräg gekreuzten silbernen Hirtenstäben eine silberne Rübe mit grünen Blättern.

Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Homepage des Hauses der Bayerischen Geschichte (www.hdbg.eu/gemeinden/index.php/wappenkunde) entnommen.