Bayern

Stadt Schwabmünchen

In von Rot und Silber geteiltem Schild ein Gemarkungszeichen in Form eines Reichsapfels (mit goldenem Kreuz und einer blauen Kugel mit goldenem Reif).

Mit Verleihung des Marktrechts im Jahre 1562 durch den damaligen Kaiser Ferdinand I. wurde Schwabmünchen erstmals ein eigenes Wappen verliehen. Dokumente aus damaliger Zeit sind laut einem Schreiben des Marktmagistrats vom 26.07.1831 an das Königliche Landgericht im Jahre 1800 verbrannt.

Durch Siegelabdrucke des 18. Jahrhunderts und durch eine farbige Zeichnung aus dem Ende des 18. Jahrhunderts weiß man, dass der Markt Schwabmünchen damals ein eigenes Wappen führte. Dargestellt wurde ein sogenanntes Gemarkungszeichen, das später wegen der ungefähren Ähnlichkeit als „Reichsapfel“ gedeutet wurde. Diese Deutung wurde aber dem Marktsymbol im jungen Königreich Bayern zum Verhängnis. Ein Hinweis auf Sinnbilder des alten Reiches wurde als anstößig und politisch nicht tragbar empfunden. Nach dem Vorschlag des Heroldsamtes wurde deshalb der „Reichsapfel" zertrennt und am 17.11.1818 ein neues Wappen mit folgender Beschreibung verliehen:
"Geteilt; oben in Rot ein schwebendes goldenes Kreuz, unten in Silber eine blaue Kugel."

Nach der am 06.05.1953 erfolgten Erhebung des Marktes Schwabmünchen zur Stadt entschloss man sich zu einer Wappenänderung; gleichzeitig sollte die heute unzulässige Mauerkrone aus dem seit 1831 geführten Wappen entfernt werden. Als einzig mögliche Lösung erschien sowohl dem Stadtrat wie auch der Fachbehörde eine Rückkehr zum ursprünglich geführten Wappen.

Die Beschreibung des heutigen Wappens lautet:wie oben.