(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(M) = Markt
(Vgm) = Verw.-gemeinsch.
(Ot) = Orts-/Stadtteil
Unter rotem Schildhaupt in Silber ein schlingenförmig gebogener und außen mit je vier Blättern besetzter roter Lindenzweig.
Die Herren von Seckendorff erwarben im ausgehenden 14. Jahrhundert einen weitgehend geschlossenen Herrschaftskomplex im Gebiet von Sugenheim. Sie erhielten 1500 die Halsgerichtsbarkeit und Dorfherrschaft als Mannlehen der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Sie konnten bis 1797 eine nahezu selbstständige Herrschaft ausüben, die zum Ritterkanton Steigerwald der fränkischen Reichsritterschaft gehörte. Der geschlungene Lindenzweig ist ihrem Wappen entnommen und erinnert an ihre lang währende Herrschaft. Das rote Schildhaupt symbolisiert die Hochgerichtsbarkeit.
Wappenführung seit 1958 durch Beschluss des Gemeinderats und Zustimmung des Innenministeriums mit Ministerialentschließung vom 28.1.1958.
Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Homepage des Hauses der Bayerischen Geschichte (www.hdbg.eu/gemeinden/index.php/wappenkunde) entnommen.