Bayern

Markt Unterthingau

In blau zwei rote Mohnblumen an schräggekreuzten, beblätterten grünen Stängeln.

Nach der Säkularisierung des Reichsstiftes musste das bisherige Gerichtssiegel wegen des heraldischen Hinweises auf die frühere Territorialzugehörigkeit und der Änderung der Gerichtsorganisation beiseitegelegt werden.

In sehr freier Anlehnung an das bisherige Bild, verfügte das Staatsministerium des Inneren am 16. Oktober 1813 durch Rescript Nr. 13569, dass das neue Wappen des Marktes Unterthingau "in einem blauen Schild, in dem sich zwei über das Kreuz gelegte rote Kornblumen mit grünen Stängeln und Blättern befinden, bestehen solle". Die nachträglich von der Gemeinde beigefügten Zutaten, eine Rosengirlande über und ein Palmzweig schräg hinter dem Schild, mussten wieder aufgegeben werden.

Raisers und Kramers Abbildungen folgen dem der Verleihung zugrundegelegten Entwurf, im Text sprechen sie bereits von "Mohnblumen". Dass es sich um solche, nicht aber um Kornblumen handelt, hat ein Gutachten des RHA vom 25. Juli1914 endgültig festgestellt.