Bayern

Gemeinde Langenneufnach

Geteilt von Silber und Rot mit je einem golden beschlagenen Jägerhorn in verwechselten Farben unter einem sechsstrahligen oben blauen, unten silbernen Stern.

Das von der Gemeinde angenommene Wappen ist dem Wappen, das Mathäus Ehem II. 1530 von Kaiser Karl V. als Gerichtswappen verliehen bekommen hatte, sehr ähnlich. Die Freiherren von Ehem waren seit 1464 die Grund- und Ortsherren des Oberdorfes. Sie waren auch die Inhaber der Vogtei und verwendeten in diesem Zusammenhang ihr Wappen als Gerichtswappen. Die beiden Jagdhörner stellen das Wildbannrecht des Grundherrn Mathäus Ehem dar. 1546 kam ihre Herrschaft an die Fugger.

Wappenführung seit 1964 durch Beschluss des Gemeinderats und Zustimmung des Innenministeriums mit Ministerialentschließung vom 27.11.1964.

Quelle: Die Beschreibung (Blasonierung) und Erläuterung des Wappens wurde der Homepage des Hauses der Bayerischen Geschichte (www.hdbg.eu/gemeinden/index.php/wappenkunde) entnommen.