(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber aus grünen Blättern wachsend ein rotgekleideter Jüngling, in der Rechten einen schwarzen Spaten mit schwarzem Stiel und in der Linken eine grüne Traube haltend.
Noch ·in der Mitte des 16. Jahrhunderts war das Oberschüpfer Gericht für die Gemeinde Lengenrieden zuständig. Schultheiß, Bürgermeister und Gericht ließen ihre Urkunden zunächst von der Ortsherrschafl, seit 1648 von dem Marktflecken Unterschupf beglaubigen, weilen wir unß aygen Innsigels nit gebrauchen. Das von den Einwohnern am 16. August 1811 unterschriebene Vollmachts-Formular zur Gemeindes-Huldigung zeigt ein dem Unterschüpfer Gerichtssiegel gleichendes Siegel mit Stechhelm, Helmzier und mit der Umschrift OBERSCHIPPER . GERICHTS . SIGILL. Schild und Helmzier zeigen das oben beschriebene Wappen, doch ist der gelockte und ohne Füße dargestellte Jüngling bis zum Leib unbekleidet, wobei nicht zu erkennen ist, ob er aus den umgekehrten Kelchblättern herauswächst oder einen eigenwillig gestalteten Faltenrock trägt. Daneben benutzte die Gemeinde bis 1838 noch einen kleinen Siegelstempel mit dem rosenbergischen Wappen. Er hat die Umschrift OBERSCHUPF. Seit 1839 sind zwei Farbstempel nachzuweisen, der ovale trägt die Inschrift GEMEINDEVERWALTUNG OBERSCHUPF, der runde die Umschrift GEMEINDE OBERSCHÜPF mit den von zwei Zweigen umgebenen Großbuchstaben O. S.
Auf Wunsch der Gemeinde entwarf das Generallandesarchiv 1895 das eingangs beschriebene Wappen, das der Gemeinderat im Oktober 1895 annahm.