(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In geteiltem Schild oben in Rot ein mit zwei schwarzen Sparren belegter goldener (qelber) Pfahl, unten in Silber (Weiß) eine grüne Traube zwischen zwei grünen Blättern an grünem Rebast.
In einer Bulle Papst Lucius III. vom 16. Januar 1185, mit der er das Kloster St. Trudpert in päpstlichen Schutz nahm und ihm seine Rechte und Besitzungen bestätigte, wird auch Tatingen erwähnt. Der Ort kann jedoch der alemannischen Siedlungsperiode zugerechnet werden, wie Grabfunde auf der Gemarkung erweisen. Dattingen gehörte zur Vogtei Britzingen der Herrschaft Badenweiler, mit der es 1503 an die Markgrafen von Baden gelangte. Ab 1630 hatte Dattingen einen Untervogt oder Stabhalter. Aufgrund des großherzoglichen Organisationsreskripts vom 26. November 1809 wurde die gemeinsame Vogtei aufgelöst und Dattingen am 22. Januar 1811 selbständige Gemeinde mit eigenem Vogt und Gericht, die zum Amt/Landkreis (1939) Müllheim gehörte. Mit der Eingemeindung nach Britzingen am 1. September 1971 endete die Selbständigkeit der Gemeinde erneut.
Unmittelbar nach ihrer Verselbständigung schaffte die Gemeinde ein eigenes Siegel an, mit dem sie schon die Huldigungsliste für Großherzog Karl am 11. August 1811 beglaubigte. Das Typar war den amtlichen badischen Siegeln nachgebildet, denn es zeigte den von zwei gekreuzten Lorbeer- oder Palmzweigen umgebenen und von einem Fürstenhut überhöhten badischen Wappenschild. Lediglich die zu beiden Seiten des Wappens angebrachten Buchstaben G und D (= Gemeinde Dattingen) weisen den Stempel als Siegel der Gemeinde aus. Auch die im Laufe des 19. Jahrhunderts verwendeten Farbstempel der Gemeinde zeigten dieses Siegelbild, jedoch ohne die Buchstaben und dafür mit entsprechender Siegelumschrift GEMEINDESIEGEL DATTINGEN. Nachdem das Siegel vom Generallandesarchiv 1898 als den Bestimmungen für Gemeindesiegel nicht entsprechend beanstandet worden war, beantragte der Gemeinderat 1899 ein neues Wappen, das vor allem Symbole des Weinbaus zeigen sollte.
Das Generallandesarchiv entsprach diesem Wunsch und schlug als Gemeindewappen einen geteilten Schild mit dem Wappen der Herrschaft Badenweiler im oberen und einem Rebast mit Traube in natürlichen Farben im unteren Feld vor. Der Gemeinderat nahm den Entwurf an und ließ zugleich ein neues Siegel anfertigen. Merkwürdigerweise griff man aber später wieder auf das ältere Siegelbild zurück und verwendete seit den dreißiger Jahren in anachronistischer Weise wieder Farbstempel mit dem badischen Wappen und dem Fürstenhut. Der Mißstand wurde nach einer Überprüfung der Gemeindesiegel des Landkreises Müllheim im Jahre 1960 behoben, die Tingierung des unteren Feldes des 1899 angenommenen Wappens dabei auch gemäß der heraldischen Farbregel neu festgelegt.