Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Schechingen

In geteiltem, oben von Rot und Silber (Weiß) gespaltenem, unten blauem Schild oben links ein schräger roter Pfeil.

Der Ort Schechingen und die ihn Verwaltenden herrschaftlichen Beamten, wie Schultheiß oder Vogt führten kein eigenes Wappen. Als Siegelwappen galt immer nur das Wappen der Herrschaft. Dieses Siegel durfte nur von den adelmännischen Schreibern in deren Auftrag verwendet werden.

Erst unter Erhard II. Adelmann von Adelmannsfelden (*1546 - †1601) beantragte die Bürgerliche Gemeinde ein eigenes (Gemeinde) Wappen. Die Verleihung eines (Gemeinde) Wappens wurde schließlich am 4. Mai 1585 vom Hofpfalzgrafen Ferdinand Vöhlin von Frickenhausen genehmigt. Zu der Zeit war es noch relativ untypisch, dass die Bürgerschaft einer Gemeinde ein eigenes Wappen führte. Die schnelle Verleihung des Wappens war wohl auch dem Umstand geschultert, dass Erhard II. Adelmann von Adelmannsfeldens Mutter eine geborene (Margaretha) Vöhlin von Frickenhausen, Freiin zu Illertissen (*1515 - †1594) war.

Der Text der Verleihungsurkunde lautet: „Vogt, Gericht und ganze Gemeinde des Markts Schechingen bekunden: Ihr Junker Erhard (II.) Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen und Neubronn hat auf ihr Bitten beim Hofpfalzgrafen Ferdinand Vöhlin von Frickenhausen zu Illertissen und Neuburg (a.d. Kammel) ihre Ausstattung mit einem Wappenkleinod, Siegel und Petschaft (Stempel) beantragt und ihnen die auf 4. Mai 1585 ausgestellte Pergamenturkunde des Hofpfalzgrafen zugestellt. Die Antragssteller versprechen unter Eid, die übergebene Freiheit, Wappenzier, Siegel und Petschaft nicht ohne Wissen und zum Nachteil ihres Junkers Erhard II. Adelmann von Adelmannsfelden, seiner Nachkommen und der künftigen Inhaber von Schechingen zu verwenden, und gebrauchen das ihnen zugestandene Gerichts- und Marktsiegel unter Anhängung an die vorliegende Urkunde zum ersten Mal“.

Das Wappen ist das gleiche wie das der Herren von Schechingen; ein Schild, in der Mitte geteilt und die obere Hälfte gespalten, mit oben rot und weiß (Silber) und blau unten. Statt Ritterhelm und roter geschlossener Flug (Vogelflügel, gewöhnlich Adler, aber auch andere möglich) zierte nun das Wappenschild ein barockes Engelchen als Schildhalter.
Bis zum Jahre 1931 blieb das Wappen der Gemeinde Schechingen mit dem barocken Engelchen als Schildhalter als Wappensiegel der Gemeinde unbeanstandet. In diesem Jahr wurde der Gemeinde Schechingen von der württembergischen Archivdirektion jedoch nahe gelegt das Gemeindewappen zu vereinfachen: „die Figur im Stempel des Bürgermeisteramts ist zusammengesetzt aus dem Schild des Wappens der ehemaligen Herrn von Schechingen und einem Engel als Schildhalter. Der Schild ist, entsprechend beiliegender Skizze –geteilt unten blau, oben rot und weiß gespalten. Es dürfte sich empfehlen, gelegentlich eine künstlerisch besser befriedigende Zeichnung des Wappens mit Schildhalter anfertigen zu lassen“.

Die Gemeinde reagierte damals überhaupt nicht und so blieb das alte auch das neue Wappen. Erst fünfzehn Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ging die Diskussion um das Schechinger Wappen mit seinem Engelchen weiter. Schließlich war es dem damaligen Bürgermeister Josef Schäffner (*1915 - †1965) doch zuviel sich ständig mit dem Landratsamt wegen dieser Kleinigkeit herum zu streiten. Mann beauftragte schließlich den Gmünder Stadtarchivar Albert Deibele mehrere Entwürfe für ein neues Wappen anzufertigen. Deibele stellte auf einer Gemeinderatssitzung seine Vorschläge den Schechingern vor. Am 26.07.1961 beschloss der Gemeinderat, den Vorschlag mit dem Pfeil des heiligen Sebastian anzunehmen. Der Pfeil sollte die Verbundenheit der Gemeinde mit ihrem Schutzheiligen verdeutlichen. Leider kam Leinweiler wie immer zu kurz. Deibele hatte auch ein Wappen mit dem Marterwerkzeug des Schutzheiligen von Leinweiler gefertigt (Laurentius mit Rost). Dieser wurde aber abgelehnt. Durch das Schreiben des Innenministeriums Baden – Württemberg Nr. IV. 31 / 15 vom 25.09.1961 wurde der Gemeinde Schechingen das Recht zu gestanden, das neue Wappen zu führen.