(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber ein rotes Herz.
Uissigheim gehörte schon 1582 zum kurmainzischen Amt Külsheim und teilte dessen Schicksale auch unter dem Fürstentum Leiningen (1803 - 1806) und unter dem Großherzogtum Baden. Seit Auflösung des Amts Külsheim auf 23. Dezember 1813 zählt Uissigheim zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Tauberbischofsheim.
Die Gemeinde, die eigenen Ortsadel besaß, muß schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts das Recht zur Besiegelung geringer Sachen besessen haben. Es wurde ihr von dem Külsheimer Keller mit Erfolg streitig gemacht. Das Külsheimer Jurisdictionalbuch von 1668 bemerkt: „Die Geburts-, Lehr- undt dergleichen Briff sigelt ein Keller zu Külsheimb, geringe Sachen aber, alsß Attestationes undt geringe Obligationes, pretendirt das Gericht die Siglung, welches bey vorigem Keller Erstenberger (Johann Sigismund Erstenberger zum Freienturn) widersprochen“.
Das dem von den Einwohnern der Gemeinde Uissigheim am 14. August 1811 unterschriebenen Vollmachts-Formular zur Gemeinds-Huldigung beigefügte Siegel zeigt das heutige Wappenbild, ein Herz. Die Umschrift lautet S. DES. GERICHT IN VSSIKHEIM (= Siegel des Gerichts in Uissigheim). Nach 1879 erscheint das Herz auch im gekrönten Schild der Farbstempel der Gemeinde. Das Gerichtssiegel von 1811, dessen Stempel bedeutend älter ist, fand noch 1879 zur Beglaubigung von Pfandurkunden Verwendung. Die ovalen und runden Farbstempel, die nach 1873 im Gebrauch waren, haben die Umschrift GEMEINDEVERWALTUNG bzw. GEMEINDE UISSIGHEIM.
Bei der Überprüfung der Wappen aller Gemeinden des Amtsbezirks Tauberbischofsheim im Jahre 1901 wurde das Siegel der Gemeinde Uissigheim wegen der Krone beanstandet. Der Neugestaltung des Wappens durch bessere Darstellung des Wappenbildes und der Festlegung der Wappenfarben, die an die frühere Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Mainz erinnern, stimmte der Gemeinderat am 2. April 1902 zu.