(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In gespaltenem Schild vorne in Rot ein silbernes Rebmesser, hinten in Gold zwei schräggekreuzte schwarze Flößerhaken.
Urkundlich ist Ottenau, das 1243 erstmals erwähnt worden ist, genauso alt wie Gaggenau, und überhaupt blicken die beiden räumlich eng beieinander liegenden Nachbarn auf eine lange gemeinsame Geschichte zurück. Ottenau ist der älteste Stadtteil Gaggenaus. Als das Badische Staatsministerium 1935 beschloss, dass Ottenau und Gaggenau zukünftig gemeinsame Wege gehen, hatte das auch Auswirkungen auf das gemeinsame Wappen, das fortan nicht nur aus dem Gaggenauer Sester, sondern auch aus dem Ottenauer Weinmesser bestand. Erst 1971, als Gaggenau Große Kreisstadt wurde und bereits eine Reihe weitere Eingemeindungen stattgefunden hatten, verschwand das Ottenauer Symbol aus dem Stadtwappen.
Doch zurück in die Vergangenheit. Schon die ersten Siegel Ottenaus, die weit ins 17. Jahrhundert zurück reichen, sprechen eine eindeutige Sprache: Sie zeugen von dem Weinbau, der hier seit eh und je betrieben wird. Gleichzeitig dokumentieren sie den hohen Stellenwert, den die Flößerei für Ottenau hatte. Winzermesser und gekreuzte Flößerhaken: Das war viele Jahrhunderte lang die Visitenkarte Ottenaus.
Heute zählt Ottenau 5.130 Einwohner. Eine eigene Identität wird in dem selbstbewussten Stadtteil groß geschrieben. Dementsprechend stolz tragen die Ottenauer ihr Wappen vor sich her. Das Generallandesarchiv Karlsruhe fasste es 1910 folgendermaßen zusammen: „In gespaltetem Schild vorn in Rot ein silbernes Rebmesser, hinten in Gold zwei schräg gekreuzte Floßhaken.“
Das Wappen ist auch eine Referenz an alte Zeiten, denn in diesem Zeichen waren auch die Richter angetreten, die im 17. Jahrhundert an der Gerichtsstätte Ottenau Recht sprachen. Weinbau wird in Ottenau heute noch betrieben. Die Flößerei freilich ist Bestandteil der Geschichte, nachdem die letzten beiden Vertreter dieser Berufssparte Anfang des 20. Jahrhunderts in Ottenau im Bild festgehalten worden sind.