Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Schutterwald

In Silber eine bewurzelte grüne Linde.

Der Ortsname erscheint 1293 als Waldbezeichnung. Damals verkaufte Heinrich II. von Geroldseck-Hohengeroldseck den »teil der waelder, den man da nemmet der Scuterwalt«, an die Stadt Offenburg (Krieger; Braunstein). Wegen dessen Nutzung entwickelte sich daraus ein bis ins 19. Jahrhundert hinein dauernder Streit zwischen Stadt und Dorf. 1337 wird ein Hermann von Schutterwald genannt (Heizmann, Offenburg). Villa (= Dorf) Schutterwalt taucht 1351 auf (Ortslexikon Offenburg).
Das ursprünglich Tiersberger Eigengut hat im wesentlichen die gleiche Geschichte wie das benachbarte Hofweier. Wie dieses gehörte es zur Herrschaft Binzburg, die am Ende des Alten Reiches eine ritterschaftliche Besitzung der Freiherrn von Frankkenstein war (Kähni, Schutterwald). Spätestens im 16. Jahrhundert hatte die Landvogtei Ortenau über einen Teil des Orts landesherrliche Rechte erlangt. Aber auch die Herrschaft Hohengeroldseck tritt im 17. Jahrhundert mit solchen Befugnissen auf (Amtliche Beschreibung).
Die seit 1129 bekannte, auf der Gemarkung gelegene Mörburg mit dem dazugehörigen Hof war durch die Heirat einer Geroldseckerin aus der Linie Geroldseck-Lahr 1356 bis 1391 im Besitz der Grafen von Werdenberg. Nach Wiedereinlösung wurden anfangs des 15. Jahrhunderts die Böcklin von Böcklinsau die - zuletzt badischen - Lehensinhaber. Im 18. Jahrhundert erhielt die aus dem Elsaß stammende freiherrliche Familie von Weitersheim das Lehen (Kähni, Die Mörburg). Mitglied der Reichsritterschaft des Kantonsbezirks Ortenau seit 1787 (v. Neuenstein).
Nach einem Bericht von 1727 waren von den 165 Einwohnern (einschließlich Höfen und Langhurst) 98 badische (die Landvogtei Ortenau war zu dieser Zeit bis 1771 österreichisches Lehen der Markgrafschaft Baden-Baden), 49 reichsritterschaftliche und 18 hohengeroldseckische Untertanen (Braunstein). An Baden fielen 1805 die österreichischen, 1806 die reichsritterschaftlichen und 1819 die Hohengeroldsecker Hoheitsrechte.
In einem Brief an eine Schutterwälder Schulklasse vom 28. Februar 1961 hat das Generallandesarchiv das Gemeindewappen erläutert: „Das Wappenbild ist nach dem ältesten Schutterwälder Gerichtssiegel gestaltet. Die Wappenfarben hat der Gemeinderat auf Vorschlag des Generallandesarchivs 1900 angenommen. Die Bedeutung des Wappens können wir nicht genau erklären. Vielleicht soll der Baum den Ortsnamen versinnbildlichen. Der Baum macht also das Wappen ‚redend’. Das nachweisbar älteste Siegel des Gerichts Schutterwald findet sich an Urkunden des Generallandesarchivs von 1456 und 1492. Die Gemeinde behielt immer den Baum im Siegel bei. Doch hat die Darstellung im Lauf der Zeit Veränderungen erfahren. Im 19. Jahrhundert wurde der Baum ohne Wurzeln gezeichnet. Bei der Wappenfestlegung im Jahr 1900 griff man aber auf die 1456 und 1492 belegte Form zurück.“ Am 27. Februar 1973 ist der Gemeinde eine Flagge in den Farben Grün-Weiß verliehen worden.