(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber (Weiß) ein durchgehendes, geschliffenes rotes Kreuz, begleitet von vier roten Kugeln.
Die Gemeinde ist erst zu Anfang des 19. Jahrhunderts aus Attental, Wittental und dem Baldenwegerhof gebildet worden, die eine unterschiedliche Herrschaftsgeschichte aufweisen.
In einem um 1270/80 angefertigten Besitzverzeichnis des Klosters St. Märgen werden Ober- und Unterwittental (Wittentail superior und Wittentail inferior) erstmals urkundlich erwähnt. Nach dem Wittentaler Weistum aus dem 15. Jahrhundert gab es für Widendal in dem vordern und hintern Grund jedoch nur einen Vogt und ein Gericht. Die Ortsherrschaft kam über mehrere Vorbesitzer zu Ende des 16. Jahrhunderts als Bestandteil der Herrschaft Ebnet durch Erbschaft an die Freiherren von Sickingen-Hohenburg. Zur Herrschaft Ebnet gehörten auch der Hof Falkenböhl, der nach einer am Ausgang des Wittentals gelegenen, wohl schon um 1500 aufgegebenen Burg benannt ist, und der Hof Baldenweg. Wegen der ehemaligen st. märgischen Güter bildete Wittental mit dem der Stadt Freiburg gehörenden Meiertum Zarten einen Gemeindeverband. Nach dem Anfall der vorderösterreichischen Gebiete an Baden verkauften die Freiherrn von Sickingen ihre Grundherrschaft 1808 an den badischen Staat. Das westlich von Wittental gelegene Attental (früher auch Mattental genannt) war 1499 durch Kauf an die Stadt Freiburg gekommen und gehörte seitdem im Gemeindeverband mit Zarten zur Freiburger Talvogtei. Der Übergang an Baden 1805/06 bedeutete auch das Ende der städtischen Grundherrschaft im Zartener Becken.
Schon seit 1780 sind Bemühungen Attentals, das sich im Gemeindeverband mit Zarten benachteiligt fühlte, zur Trennung von der Gemeinde Zarten erkennbar. Trotz Protesten von Zarten wurde 1813 die Trennung durchgeführt und gleichzeitig die Vereinigung Attentats mit Wittental zu einer Gemeinde verfügt. Attental behielt aber als Nebenort bis 1858 eigene Gemarkung und Finanzverwaltung.
Zur Zeit der Sickingenschen Grundherrschaft führte Wittental kein eigenes Siegel. Für Attental kam dies infolge seiner Zugehörigkeit zu Zarten ohnehin nicht in Betracht. Auch die Huldigungliste Wittentals von 1811 trägt kein Siegel. Erst nach der Vereinigung beider Orte wurde ein solches geschnitten. Es trägt mit der Umschrift GEMEINDESIEG.WITTENTHAL U. ATT. der besonderen Verfassung der Gemeinde vor 1858 Rechnung und zeigt im gespaltenen Wappenschild vorn den badischen Schrägbalken und hinten die Buchstaben W u. A untereinander.
Anstelle dieses schwerlich als kommunales heraldisches Zeichen anzusprechenden Siegelbilds schlug das Generallandesarchiv im Jahre 1899 das seitdem geführte Wappen vor, das mit dem Freiburger Kreuz und den Sickinger Kugeln auf die historischen Herrschaftsverhältnisse im Gemeindegebiet Bezug nimmt.