(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Rot zwei schräggekreuzte gestürzte silberne (weiße) Schwerter.
Im Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg vom 14. Oktober 1966 wurde für den Bereich des Regierungspräsidiums Nord-Württemberg bekannt gegeben, dass mit Wirkung vom 25. August 1966 der Gemeinde Zipplingen, Landkreis Aalen, gem. § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das Recht zur Führung eines Wappens und einer Flagge verliehen wurde.
Dieser Genehmigung ging folgende lange Geschichte voraus: Unter anderem hat die Archivdirektion Stuttgart im März 1966 darauf hingewiesen, dass die Gemeinde nach den Unterlagen der Archivdirektion keine rechtsgültigen Wappen führt, obwohl ein solches schon seit vielen Jahren verwendet wurde. Aus diesem Grunde wurde empfohlen, die Verleihung des in den Gemeinde-Dienstsiegeln bereits abgebildeten Wappen, das jedoch erst seit 1938 farbenbedingt sei, beim Innenministerum zu beantragen. Offensichtlich hatte also die Gemeinde Zipplingen schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt ein eigenes Wappen.
Aus den Akten der Gemeinde ist sogar zu entnehmen, dass zwei schräggekreuzte gestürzte Schwerter im Gemeindesiegel bereits seit 1910 geführt und im Jahre 1938 mit Farben belegt wurden. Das Wappen sei zurückzuführen auf die Adelsfamilien "von Zipplingen" und wurde bereits im 13. Jahrhundert nachgewiesen.
Nach längerem Hin und Her wurde der Antrag auf die Wappenverleihung aufgrund einer Gemeinderatssitzung vom 24. März 1966 neu gestellt. Zugrunde lagen Feststellungen der Archivdirektion Stuttgart, wonach das Wappen der Familie "von Zipplingen" zwei Schwerter in Angriffstellung (Spitzen nach oben) nebeneinander auf dem Grabmal des Komturs Heinrich von Zipplingen in der Stadtpfarrkirche Donauwörth zeigt. Das in den Gemeinde-Dienstsiegeln enthaltene Wappen (zwei schräggekreuzte gestürzte Schwerter) weiche in der Gestalt von diesem Ortsadelswappen ab, auf das der Gemeinde ohnedies keinerlei Ansprüche zustünden. Bei der Beurteilung der Rechtsgültigkeit eines Gemeindewappens ist allein von der Frage auszugehen, ob das Wappen entweder verliehen oder aber von der Gemeinde nachweislich schon vor der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 01.04.1935 mit Farben geführt worden ist. Nachdem die Farben fürs Zipplinger Gemeinde-Dienstsiegel nach den Unterlagen der Archivdirektion erst im Jahre 1838 festgelegt worden seien, bedürfe es der Verleihung durch das Innenministerium.
Von der Grafikern Gisela Knobloch aus Stuttgart Ost wurden entsprechende Wappenzeichnungen gefertigt, die dann zu der oben erwähnten Verleihung durch das Innenministerium Baden-Württemberg führten.