Baden-Wuerttemberg

Stadt Schwäbisch Hall

In geteiltem Schild oben in Gold (Gelb) eine rote Scheibe, darin ein goldenes (gelbes) Tatzenkreuz (Vorderseite eines Hellers), unten in Rot eine silberne (weiße) Rechtshand in silbern (weiß) bordierter blauer Scheibe (Rückseite eines Hellers).

Kreuz und Hand sind Münzzeichen und symbolisieren den Marktfrieden und die Gerichtsbarkeit. Sie erscheinen schon 1228 auf dem städtischen Siegel.