Baden-Wuerttemberg

Ortsteil Furschenbach

In Silber das schwarze Dorfzeichen (ein gradarmiges schwarzes Tatzenkreuz, im Schnittpunkt ein silbernes Viereck).

Bis zum Reichsdeputationshauptschluß von 1803 gehörte Furschenbach zur Bischöflich-Straßburgischen Herrschaft Oberkirch. Die Gemeinde war dem Gericht Kappelrodeck zugeteilt und wurde mit diesem durch das 6. Organisations-Edikt vom 9. März 1803 dem neugebildeten badischen Oberamt Oberkirch zugewiesen. Nach dem Anfall der Ortenau (1806) zählte die Gemeinde zum Amt Achern. Das Organisations-Reskript vom 26. November 1809 sah die Schaffung eines Amtes in Renchen vor, dem u. a. auch Furschenbach zugewiesen wurde. Durch eine Nachtragsordnung vom 3. Februar 1810 wurde die beabsichtigte Gründung eines Amtes in Renchen widerrufen. So blieb Furschenbach nach wie vor dem Amt Achern unterstellt, seit 1924 zählt die Gemeinde zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Bühl.

Die von der Gemeinde im 19. Jahrhundert verwendeten Farbstempel zeigen in gekröntem Schild ein Kreuz, in dessen Schnittpunkt ein Viereck. Vermutlich handelt es sich um ein altes Dorfzeichen. Über das Bezirksamt Achern beantragte die Gemeinde im September 1903 beim Ministerium des Innern die Anfertigung eines neuen Dienstsiegels. In seinem Bericht an das Ministerium vom 15. Oktober 1903 bemerkte das Archiv: Wir haben das bisherige Siegelbild (Wappen), für das wir eine bestimmte Erklärung nicht geben können, in besserer Darstellung in der für Landgemeinden üblichen Form wiedergegeben. Noch im Oktober 1903 hat sich der Gemeinderat mit dem Entwurf des Generallandesarchivs einverstanden erklärt und als Wappenfarben Schwarz-Silber bestimmt.

Text aus dem Wappenbuch des Landkreises Bühl, herausgegeben vom Landkreis Bühl 1964.

Zum 1. Januar 1973 wurde die Gemeinde Furschenbach nach Ottenhöfen eingemeindet.