Baden-Wuerttemberg

Ortsteil Brehmen

In Schwarz ein silberner rotbezungter Drache; goldenes Feuer ausstossend.

Obwohl Brehmen schon 1451 ein eigenes Dorfgericht besaß, war die Gemeinde zur Siegelung der von ihr ausgestellten Urkunden nicht berechtigt. So ließen "Schuldheis und ein gantz erbar Gericht allhie zu Bremen unter dess gestrengen, edlen und västen Albrecht Christophs von und zu Rosenberg, unsers großgünstigen Junckhern Obrigkait und Gebiether" den am 08. Juli 1608 für Hans Gundel ausgestellten Geburtsbrief von dem Ortsherrn beglaubigen, "sintemal wir unss aignes Innsigels nit gebrauchen".

Auch das von den Einwohnern am 15. August 1811 unterschriebene Vollmachts Formular zur Gemeinds-Huldigung ist mit keinem Gerichtssiegel versehen.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts beschaffte sich die Gemeinde einen ovalen Farbstempel mit der Inschrift GEMEINDEVERWALTUNG BREMEN, in den zwei letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war ein runder Farbstempel in Gebrauch. Er zeigt den von Zweigen umgebene Großbuchstaben B. Auf Vorschlag des Generallandesarchives nahm der Gemeinderat am 29. Juli 1901 das eingangs beschriebene Gemeindewappen an. Es zeigt das Wappen der Herren von Brehmen mit verwechselten Farben.

(Quelle: Wappenbuch des Landkreises Tauberbischofsheim)