(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber ein roter Kelch, aus dem beiderseits je eine blaue Traube mit grünem Blatt herauswächst.
Lauf gehörte zur Kaiserlichen Landvogtei Ortenau und war dem Gericht Ottersweier unterstellt. Infolge der Bestimmungen des Friedens von Preßburg (1805) kam die Gemeinde an Baden und wurde dann eine selbständige Gemeinde. Durch das General-Ausschreiben über die Einteilung des Großherzogtums Baden in Bezirke vom 22.06.1807 wurde Lauf dem Amt Bühl zugeteilt. Seither zählte die Gemeinde zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Bühl. Im 17. und 18. Jahrhundert (bis 1748) besiegelte das Gericht Achern die von Schultheiß, Stabhalter und Zwölfern des Gerichts Ottersweier für die Gemeinde Lauf ausgestellten Urkunden.
Das für die Gemeinde um 1820 beschaffte ovale Prägesiegel mit der Umschrift: G. H. B. GERICHT LAUF(= Großherzoglich Badisches Gericht Lauf) zeigt einen gekrönten schräglinks geteilten Schild, in dessen oberem Feld in Rot ein goldener Schrägrechtsbalken (= badisches Wappen), unten einen Kelch, aus dem zwei Trauben herauswachsen. Auch in den von der Gemeinde um 1860 benützten Farbstempeln erscheinen die aus dem Kelch herauswachsenden Trauben. Nach 1870 beschaffte die Gemeinde einen runden Farbstempel, der den preußischen Adler zeigte. Die Umschrift lautet: GEMEINDE LAUF IN BADEN. Sie ist durch kleine „Eiserne Kreuze“ abgeteilt. Um 1880 beschaffte die Gemeinde wiederum Stempel mit dem Kelch und den Weintrauben.
Im März 1900 empfahl das Generallandesarchiv die Übernahme der bisherigen Siegeldarstellung in das Gemeindewappen und legte die Farben fest. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag zugestimmt und im Juli 1900 neue Dienstsiegel beschafft.