(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber auf grünem Boden eine rote Kapelle mit blauem Dach.
Die Gemeinde Kappel wurde von dem Königreich Württemberg in dem Vertrag vom 2. Oktober 1810 dem Großherzogtum Baden abgetreten. Die Verordnung vom 15. November 1810 über die Bezirkseinteilung wies Kappel dem Amt Villingen zu.
1544 bitten Vogt, Gericht und gantz Gemaind von Kappel den Altbürgermeister Jakob Betz von Villingen, daß er für sie sein Siegel der Dorfordnung beifügt.
Das Huldigungsprotokoll vom 16. August 1811 ist versehen mit einem ovalen Prägesiegel, das im gekrönten Wappenschild das damals geltende Staatswappen zeigt (In schräglinks geteiltem Feld oben ein Schrägbalken, unten ein Löwe). Die Umschrift lautet VOGTEI KAPPEL. Das aus der Zeit um 1840 stammende Prägesiegel der Gemeinde zeigt eine eintürmige Kirche (Turm links!), darüber den Buchstaben K. Die Umschrift lautet BURGERMEI.AMT.KAPPEL (= Bürgermeisteramt Kappel). Ein um die Jahrhundertmitte gebrauchtes ovales Siegel zeigt die Kapelle von einem Lorbeerkranz umgeben, die Umschrift lautet BURGERMEISTERAMT KAPPEL. Ein um 1860 beschaffter ovaler Farbstempel zeigt eine eintürmige Kirche (Turm rechts!), darüber den Buchstaben K. Seit etwa 1880 verwendete die Gemeinde Siegel mit einer zweitürmigen Kirche (Türme links!), darüber den Buchstaben K. Stempel mit diesem Bild waren bis in die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg im Gebrauch.
1902 wurde vom Generallandesarchiv auf Grund der alten Siegel als Wappen vorgeschlagen: In Silber auf grünem Boden eine zweitürmige Kirche. Der Gemeinderat versagte diesem Entwurf seine Zustimmung. Auf Veranlassung des Landratsamts Villingen arbeitete das Generallandesarchiv im Jahre 1951 einen neuen Wappenentwurf aus, der am 7. April 1952 die Billigung des Gemeinderats fand. Das Wappen zeigt die Kapelle, durch die das Wappen »redend« wird. Mit Erlaß Nr. IV 31/67 Kappel/1 vom 2. Dezember 1960 hat das Innenministerium Baden-Württemberg der Gemeinde Kappel das Recht zur Führung des eingangs beschriebenen Wappens verliehen.