(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In gespaltenem Schild vorne in Silber über drei blauen Wellenleisten ein blauer Reichsapfel mit silbernem Reif und schwarzem Kreuz, hinten in Blau ein aufgerichtetes silbernes Pferd.
Im Jahre 1933 sind die Gemeinden Jagstfeld und Kochendorf zur Gemeinde Bad Friedrichshall vereinigt worden. 1935 wurde Hagenbach in diese neue Gemeinde, die 1951 zur Stadt erhoben worden ist, eingemeindet.
Das Wappen, das am 1. Dezember 1936 zwischen der Gemeinde und der Archivdirektion vereinbart worden ist, vereinigt die Wappen der Gemeinden Jagstfeld (Reichsapfel) und Kochendorf (Pferd). Die drei Wellenleisten beziehen sich auf die Flüsse Neckar, Jagst und Kocher, die sich hier vereinigen.
Das Wappen und die im Jahre 1951 festgelegten Flaggenfarben Blau-Weiß sind der Stadt am 4. März 1963 vom Innenministerium verliehen worden.
Ein Ortssiegel von Jagstfeld aus dem Jahre 1797 (Durchm.: 22 mm, Umschr.: lAGSTFELDER DORFS IN(NSI)EGEL) zeigt ein reichsapfelähnliches Bild, das als Fleckenzeichen anzusprechen sein dürfte. Erst im 20. Jahrhundert bezog man dieses Zeichen, wohl zu Unrecht, auf den Deutschen Orden. In württembergischer Zeit wurde das Fleckenzeichen mit den württembergischen Wappenfiguren in einem gespaltenen Wappenschild vereinigt: vorne drei Hirschstangen, hinten das Fleckenzeichen. So erscheint das Wappen auf einem Schultheißenamtssiegel, das stilistisch in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts anzusetzen ist. Spätestens ab 1889 enthalten die Schultheißenamtsstempel nur noch das Fleckenzeichen im Schild. So ist auch das Wappen, dessen Farben nie festgelegt worden sind, im "Königreich Württemberg" abgebildet.
(Quellen: HStASt NS. - StadtA Bad Friedrichshall,
LIiteratur: Königr. Wurtt. - Gönner S. 302.)
Der Gemeinde Kochendorf verlieh auf ihre Bitten der Hofpfalzgraf Johann Erhardt Hettinger, Doktor der Rechte, Kaiserlicher· Kammergerichtsbeisitzer in Speyer, am 13. Mai 1599 ein Wappen, das im Wappenbrief wie folgt beschrieben ist: ein weißer Schültt, in dessen mitten ein blawer Fluß oder Wasserstrohm, über dem ein schwartzes K. In heutiger heraldischer Ausdrucksweise lautet die Beschreibung: In Silber ein blauer Wellenbalken, darüber der schwarze Großbuchstabe K. Es ist wohl nicht abwegig, diese Wappenverleihung mit dem Dorfrecht von 1597 in Verbindung zu bringen, das der Gemeinde vielleicht den Anlaß gegeben hat, sich um ein eigenes Wappen zu bemühen.
Um dieses in einigen Exemplaren erhaltene Siegel (Durchm.: 29 mm, Umschr.: S • KOCHEN·• DORFF) entstand im Jahre 1601 ein Reichskammergerichtsprozeß der Gemeinde gegen den Junker Wolf Conrad Greck von und zu Kochendorf, weil dieser in seiner Eigenschaft als Ortsherr bei der Rechnungsablegung der Gemeinde dieses Siegel nicht anerkannt, sondern zerstört und den Vertretern der Gemeinde vor die Füße geworfen hatte. Der Prozeß endete 1604 mit einem dem Inhalt nach nicht bekannten Vergleich, jedenfalls scheint dieses Siegel nicht mehr verwendet worden zu sein. Ein späteres Siegel enthielt nur den Großbuchstaben K und die Jahreszahl 1717 (Durchm.: 26 mm, Umschr.: GEMEIN • INSIGELL (...) KOCHENDORFF). Es war noch im Jahre 1797 in Gebrauch. Von etwa 1820 an lassen sich bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts Gemeindesiegel mit dem Wappen: ein springendes Pferd vor drei pappelartigen Bäumen, im Schildhaupt der Buchstabe K, feststellen. Spätestens ab 1903 fehlt das Schildhaupt mit dem Buchstaben. Das Pferd ist vermutlich aus dem Wappen des Ritterkantons Odenwald, dessen Kanzlei sich in Kochendorf befand, übernommen. Im Jahre 1918 wurde das Wappen·von·der Archivdirektion in folgender Weise beschrieben: In Blau auf grünem Boden ein springendes silbernes Pferd vor drei natürlichen Pappeln.
(Quellen: StadtA Bad Friedrichshall, Bürgermeisterrechnung Kochendorf Nr. 30 (Siegel von 1717, Abdr. von 1797). - HStASt NS (Siegel von 1903). - StAL C 5 K 2024 (Abschr. des Wappenbriefs von 1599 und Siegelabdrücke von 1599 und 1600). -
Literatur: Gönner S. 303.)
Von der ehemaligen Gemeinde Hagenbach ist aus dem Jahre 1753 ein gut erhaltenes, aber schwer deutbares hochovales Siegel erhalten (Größe 18 x 16 mm), das ein schräg geteiltes, von zwei Lorbeerzweigen umgebenes Quadrat und anstelle einer Umschrift die Anfangsbuchstaben·• H B • zeigt. In einem im Jahre 1909 gebrauchten Schultheißenamtssiegel ist das Quadrat in einen Schild gesetzt.
(Quellen: StAL B 584 Bü 87 BI. 32 (Siegel von 1753). - StadtA Bad Friedrichshall, Bürgermeisterrechnung Hagenbach 1909.
Literatur: Gönner S. 302.)