Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Weitenung

In Schwarz ein abnehmender gebildeter silberner Halbmond.

Weitenung gehörte zur Markgrafschaft Baden-Baden und war dem Amt Steinbach unterstellt. Die Gemeinde zählte zum Stab Steinbach und wurde mit diesem durch das 6. Organisations-Edikt vom 9. März 1803 dem Oberamt Baden zugewiesen. 1810 trennte man den Stab Steinbach wiederum von dem Oberamt Baden und teilte ihn dem Amt Bühl zu. Unter dem 22. Februar 1813 wurde das Amt Steinbach wiederhergestellt, doch wurde dieses Amt durch Entschließung des Großherzogs vom 11. November 1819 aufgehoben und der Stab Steinbach dem Amt Bühl zugeteilt. Seither zählt Weitenung zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Bühl.
Die von der Gemeinde Weitenung im 18. Jahrhundert ausgestellten Urkunden sind mit dem Steinbacher Gerichtssiegel beglaubigt.
In den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts beschaffte die Gemeinde ein ovales Prägesiegel, das einen gebildeten Halbmond, von Lorbeerzweigen umgeben, zeigte. Die Umschrift lautet GEMEINDE WEITENUNG. Ein Farbstempel aus der Zeit um 1880 enthält den Halbmond im gekrönten Wappenschild.
Im April 1900 schlug das Generallandesarchiv vor, den Halbmond in das neue Gemeindewappen zu übernehmen. Da auch die benachbarte Gemeinde Leiberstung einen Halbmond im Wappen führt, empfahl das Archiv die Wappenfarben Silber-Schwarz. Der Gemeinderat von Weitenung hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die von dem Karlsruher Hofgraveur Klett gestochenen neuen Dienstsiegel wurden im Juli 1900 in Gebrauch genommen.