(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Rot ein silberner Schrägrechtsbalken, darin eine rote Kirche.
Kappelrodeck gehörte bis zum Reichsdeputationshauptschluß von 1803 zum weltlichen Gebiet des Hochstifts Straßburg und war der Herrschaft Oberkirch unterstellt. Mit den Gemeinden Furschenbach, Ottenhöfen, Ringelbach, Seebach und Waldulm bildete Kappelrodeck einen Gerichtsverband, der in Kappelrodeck seinen Sitz hatte. Von den 6 Gerichten der Herrschaft Oberkirch umfaßte das von Kappelrodeck den weitaus größten Bezirk. Durch das 6. Organisations-Edikt vom 9. März 1803 wurde Kappelrodeck dem neugeschaffenen badischen Oberamt Oberkirch zugewiesen. Nach dem Anfall der Ortenau an Baden (1806) wurde das Gericht Kappelrodeck dem Amt Achern zugeschlagen. Das Organisations-Reskript vom 26. November 1809 sah die Schaffung eines Amtes in Renchen vor, dem u. a. auch Kappelrodeck zugewiesen wurde. Durch eine Nachtragsverordnung vom 3. Februar 1810 wurde die beabsichtigte Gründung des Amtes Renchen widerrufen. So blieb Kappelrodeck nach wie vor dem Amt Achern unterstellt, seit dessen Aufhebung (1924) zählt die Gemeinde zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Bühl.
1469 beurkunden „Schultheis und die Zwölffe des Gerichtes zu Ober Cappeln“ einen Gültverkauf und hängen der Urkunde das Gerichtssiegel an. Auch der Urkunde über den Verkauf einer mit Bäumen bepflanzten Hofstatt zu Kappelrodeck 1481 ist dieses Siegel beigefügt. Es zeigt einen mit einem Schrägbalken versehenen Wappenschild, dem ein kleiner Wappenschild, ebenfalls mit einem Schrägbalken, aufgelegt ist. Das ganze wird von einem Krummstab überragt.
An der Urkunde über einen Wald in dem Kappler-Tal bei Rodeck vom 11. November 1559 hängt das Kappelrodecker Gerichtssiegel. Auf diesem, nur fragmentarisch erhaltenen Abdruck ist zu erkennen, daß der Schildgrund des aufgelegten Wappenschildchens golden ist. Das eben erwähnte Gerichtssiegel war noch im 17. Jahrhundert im Gebrauch. 1687 wurde ein neuer Stempel geschnitten, dieser wurde von der Gemeinde Kappelrodeck 1811, also zwei Jahre nach der Auflösung des alten Gerichtsverbandes, noch benützt.
Seit den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts verwendete die Gemeinde einen Farbstempel, der eine Kirche (Kapelle) zeigte. Die Umschrift lautet GEMEINDE SIEG. KAPPELR. Es handelt sich also um eine „Redendmachung“ des Ortsnamens. Die späteren Farbstempel zeigen die Kirche in variierter Darstellung.
Im Dezember 1900 beantragte die Gemeinde die Anfertigung neuer Dienstsiegel, da die beiden Stempel schlecht und auch teilweise zerbrochen sind. Das Generallandesarchiv schlug in Anlehnung an die alten Gerichtssiegel vor: In Rot ein silberner Schrägbalken (Bistum Straßburg), belegt mit einem Wappenschild, worin in Gold ein roter Schrägbalken (Baden). Der Gemeinderat hielt es für besser, den bisher geführten Siegel mit der Kapelle beibehalten zu wollen, da derselbe den tatsächlichen Verhältnissen „Kapelle unter Rodeck“ besser entspricht als die beigelegte Skizze. Die Gemeinde führte daher die Kapelle weiter im Siegel, jedoch ohne Wappenschild, was 1911 - freilich vergeblich - vom Generallandesarchiv beanstandet wurde.
1955 regte das Generallandesarchiv erneut an, die Kapelle in einem Wappenschild darzustellen oder ein auf die Gerichtssiegel zurückgehendes Wappen anzunehmen. Als geeignetste Lösung bot sich eine Kombination des Wappens des Bistums Straßburg (in Rot ein silberner Schrägbalken) mit der bisher geführten Kapelle an. Ein entsprechender Entwurf fand die Billigung des Gemeinderats. Mit Erlaß des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 16. November 1956 Nr. IV 31/43 Kappelrodeck/1 ist der Gemeinde das Recht zur Führung einer Flagge in den Farben „Rot-Weiß“ und des oben beschriebenen Wappens verliehen worden.