Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Angeltürn

In silber auf grünem Boden ein roter Tortum,

Schultheis, Bürgermeister und ein ganz Gericht zu Angerthal besaßen schon 1611 ein eigenes Siegel. Es zeigt den Torturm mit der Umschrift S. ANGELDVRN. AD. 1611. Doch scheint das Recht der Gemeinde zur Siegelung der von ihr ausgestellten Urkunden ziemlich beschränkt gewesen zu sein. Auf einem für Hans Apfel zu Angeltürn 1625 ausgestellten Geburtsbrief findet sich der Vermerk, daß aus Mangel eigenen Siegels der Ortsherr Philipp von Dienheim um Besieglung gebeten wurde. Ein ähnlicher Vermerk fehlt auf dem 1598 für Leonhard Silberzahn ausgestellten und von Albrecht v. Dienheim beglaubigten Geburtsbrief. Später, wie für 1685 belegt, versah der von der Herrschaft eingesetzte Vogt die Gemeindeurkunden mit seinem Siegel.
Zur Unterscheidung der jüngeren Linie der Freiherren von Fick zu Ammertal (Bayern) vermehrte die in Angeltürn seßhafte ältere Linie ihr Wappen mit dem Angeltürner Torturm im Mittelschild. Andererseits nahm die Gemeinde Embleme aus dem Wappen der Ortsherrschaft in das Gemeindewappen auf. So läßt sich aus dem sonst undeutlichen Abdruck des Gemeindesiegels unter dem Vollmachtsformular zur Gemeinds-Huldigung vom 14. August 1811 neben der Jahreszahl 1796 ein Schwan erkennen.
Das GERICHTSlEGEL ZU ANGEL THURN mit dem Torturm und der eingravierten Jahreszahl 1831 zeigt außerhalb des Schildes, doch innerhalb der inneren Kreislinie, oben einen mit drei Sternen belegten Querbalken, unten vorne einen Schwan, hinten einen Löwen. Die weiteren Embleme aus dem freiherrlichen Wappen verschwanden mit Ausnahme der drei über dem Schild angebrachten Sterne gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Gemeindewappen.
Auf Vorschlag des Generallandesarchivs nahm der Gemeinderat am 23. Januar 1923 das Wappen in der heutigen Form an.