(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Gold mit Silber-blauem Wolkenbord auf grünem Dreiberg an einem schwarzen Pfahl ein grüner Weinstock mit zwei blauen Trauben.
Fürst Joseph Wilhelm Ernst von Fürstenberg kaufte 1749 von Diepold von Tannberg das Dorf Schlatt am Randen, das bis zum Ende der fürstenbergischen Herrschaft dem Obervogteiamt Engen unterstellt war. Die Gemeinde wurde von Württemberg 1806 in Besitz genommen. In dem Staatsvertrag vom 31. Dezember 1808 zwischen Württemberg und Baden verzichtete das Königreich Württemberg auf alle Hoheitsrechte über Schlatt am Randen. Von 1809 bis 1825 unterstand die Gemeinde dem Amt Blumenfeld, von 1825 bis 1843 befand sich der Amtssitz in Engen, seit 1843 bis 1857 war Schlatt wieder dem Amt Blumenfeld zugeteilt. Nach Aufhebung des Amts Blumenfeld (1857) gehörte Schlatt zum Bezirksamt Engen, se4it 1936 zählt die Gemeinde zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Konstanz.
1543 beurkunden Vogt, Gericht unnd ain ganntze Gemaindt gemainlich, Reich und Arm, deß Dorffs zu Schlatt, am Randen gelegen, den Verkauf von Zinsen von dem Schuppenberg zwischen Schlatt und Thayngen. Auf ihre Bitte siegelt Sigmund von Hornstein, Komtur zu Mainau. Ein 1580 von Vogt, Gericht unnd gantzer Gemaindt … des Fleckens Schlatt, am Randen gelegen ausgestellter Zinsbrief ist auf Bitten der Aussteller mit dem Siegel des Grafen Heinrich von Fürstenberg versehen. Der Vogtt und die geschorenen Dreyer und das Gericht, auch ein gantze Gemaind… des Dorffs und Fleckhenß Schlath am Randen stellen 1642 zwei Zinsschreibungen aus und lassen diese durch Hans Spiesecker, Mitglied des Rats zu Schaffhausen, und Graf Wilhelm Heinrich von Fürstenberg besiegeln. 1671 bekennen Vogt, Dreyer und gantze Gemaind Schlatt am Randen die Aufnahme einer Schuld und lassen die Urkunde mit dem Kanzleisekretsiegel der Truchsessen von Waldburg besiegeln. Vogt, Burgermeister oder die Geschworne, auch gantze Gemaind, Reich und Arm, Jung und Alt, niemand ausgeschlossen, deß Fleckens Schlatt a, Randen stellen 1649 und 1650 dem Müller Laurenz Christen zu Thayngen zwei Urkunden aus und bitten Wilhelm Heinrich Truchseß von Waldburg, Balthasar Kalt, Amtmann der Grafschaft Nellenburg, und Hans Jakob Frey, Landschreiber, um ihre Siegel.
Die Huldigung der Einwohner der Gemeinde Schlatt von 1811 ist mit dem aufgedruckten Siegel des Vogtes Johann Hanloser beglaubigt. Es zeigt in von Blumenranken umgebenem Wappenschild die Buchstaben J.H. (=Johann Hanloser). Ein rundes Prägesiegel aus den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts mit der Umschrift Gemeinde Schlatt am Randen zeigt einen Schild mit dem badischen Wappen, darüber eine Garbe, rechts eine Sichel und links einen Weinstock. Garbe, Sichel und Weinstock erscheinen nach der Jahrhundertmitte im gekrönten Wappenschild eines Farbstempels, dessen Umschrift lautet Bürgermeisteramt Schlatt a. Randen.
Im August 1902 schlug das Generallandesarchiv der Gemeinde von, in das neu zu schaffende Gemeindewappen den Weinstock aus den alten Gemeindesiegeln zu übernehmen und durch den Fürstenbergischen Wolkenbord au die Zugehörigkeit der Gemeinde zum Territorium der Fürsten von Fürstenberg zu erinnern. Der Gemeinderat hat im August 1902 diesen Vorschlag angenommen. Die Farben des Weinstocks waren, der heraldischen Gepflogenheit der damaligen Zeit entsprechend, mit „natürlich“ angegeben. Da „natürliche“ Farben als unheraldisch vermieden werden sollen und bei einem blau-silbernen Schildbord das Silber entgegen den Regeln der Wappenkunde mit dem Gold des Schildfeldes zusammenstößt, war neuerdings eine Berichtigung des Gemeindewappens nötig. Auf Antrag der Gemeinde ist mit Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 16.07.1960 Nr. IV 31/51 Schlatt a. R./i die Berichtigung der Farben bestätigt worden.