(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber ein fünfstrahliger schwarzer Stern.
Die Stadt Engen gehört bis 1806 zur Fürstenbergischen Herrschaft Hohenhewen und war dem Obervogteiamt Engen unterstellt. Von 1807 ab war die Stadt dem Amt Engen zugeteilt, seit der Aufhebung des Bezirksamts Engen (1936) zählt Engen zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Konstanz. Auf Grund des Gesetzes vom 18. November 1848 ist die Gemeinde Altdorf mit der Stadt Engen vereinigt worden.
1399 urteilen Bürgermeister und Rat zu Engen in einer Streitsache wegen eines Gutes in Biesendorf. Die Urkunde ist versehen mit dem Siegel der Stadt Engen. Es zeigt einen fünfstrahligen Stern, die Umschrift lautet: S. CIVITATIS IN ENGEN. Das gleiche Siegel, nur unwesentlich verändert, hängt an Urkunden von 1401, 1434, 1446, 1465 und 1658.
Der Stern in dem Siegel der Stadt Engen entstammt dem Wappen der Herren von Hewen, die bis zur Verpfändung ihrer Herrschaft an Österreich (1398) Stadtherren von Engen gewesen sind. Das Wappen der Herren von Hewen zeigt einen von Schwarz und Gold geteilten Schild, in dem schwarzen Feld ein sechsstrahliger silberner Stern. Die älteste überlieferte farbige Fassung des Stadtwappens (in Silber ein fünfzackiger schwarzer Stern) findet sich auf einer Zunfttafel der Stubengesellschaft zu Engen von 1591. Das Engener Stadtwappen ist ein sog. vermindertes oder gebrochenes Wappen der Herren von Hewen. Die Verminderung gegenüber dem Hewen-Wappen geht aus der unterschiedlichen Form des Sternes (mit fünf statt sechs Strahlen), aus dem Wegfall des goldenen Feldes und der Umkehrung der Farben des vorderen Feldes des Wappens der Herren von Hewen hervor. Das verminderte Herrenwappen als Stadtwappen bezeugt deutlich die ursprüngliche völlige Abhängigkeit der Stadt von ihrem Stadtherrn.
Nach dem von Graf Heinrich von Lupfen erlassenen Stadtrecht von 1523 mußte von Khauf- unnd Vertigungs Briefen ein gewisser Satz je nach Inhalt an den Stadtschreiber bezahlt werden. 1609 wird von Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Engen, einerseits, und Vogt, Gericht und Gemeinde zu Welschingen, andererseits, nach längerer Streitigkeit wegen der Fertigung der Urkunden ein Vergleich dahingehend abgeschlossen, daß der Käufer dem Verkäufer nachziehen, die Fertigung, wo er – Verkäufer – wohne und seßhaft, empfangen und annehmen soll. Im 17. Jahrhundert wird festgestellt: So geben die Protocolla zu erkennen, daß von 1589 bis 1637 alle diejenigen Stücke und Güter, so von der Bürgerschaft der Stadt Engen hinaus in die Flecken verkauft werden, jedes Mal vor dem Stab zu Engen aufm Raathauß geförtigt und übergeben worden. In diesem Zeitraum waren insgesamt etwa 150 Urkunden von dem Stadtschreiber ausgefertigt worden. 1668 wird bezeugt, daß kein Gemächt, kain Gemeinschaft, kein Kauf, kein Satzung, kein Verpfandung mit gelegenen Gütern... kann Kraft haben... dann verfertigt und aufgerichtet zu Engen vor unserm Stab, wie allda recht ist.
1801 ist ein Stempel in Gebrauch, der in gespaltenen Schild einen Stern zeigt. Nach den Unterlagen des Stadtarchivs Engen sind die Farben dieses Wappenschildes Silber-Blau. Vielleicht gehen diese Farben auf die damalige Fürstenbergische Herrschaft zurück. Die Umschrift des barock gestalteten Siegels von 1801 lautet: SIGILLUM CIVITATiS ENGENSIS. Auch in den Lacksiegeln, welche von der Stadt um 1820 beschafft wurden, finden sich lateinische Umschriften. Das große Siegel zeigt einen von Ranken umgebenen Wappenschild, die Umschrift lautet: SIGILLUM CIVITATIS ENGENSIS. Ein kleines ovales Siegel zeigt den Stern in einer Kartusche, darüber die Buchstaben S: M: ENG. (SIGILLUM MINUS ENGENSE oder SIGILLUM MAGISTRATUS ENGENSIS).
1898 wurde im Einvernehmen mit dem Generallandesarchiv die Wappenbeschreibung auf Grund des Siegels von 1801 und der aus dieser Zeit überlieferten Farben festgelegt: In silberblau gespaltenem Schild ein fünfstrahliger Stern mit verwechselter Färbung.
Bereits 1937 und erneuert 1945 tauchte der Wunsch auf, die 1801 willkürlich gewählten Farben Silber und Blau zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, indem man auf die älteste überlieferte Form des Sterns und die alten Farben zurückgriff. Da jedoch das 1898 angenommene Wappen in der Zwischenzeit zu Recht geführt worden war, musste die Stadt eine Neuverleihung des Wappens beantragen. Mit Urkunde Nr. IV 31/51 Engen/I vom 2. Dezember 1960 hat das Innenministerium Baden-Württemberg dem Antrag der Stadt stattgegeben und ihr das Recht zur Führung des oben beschriebenen Wappens und einer Flagge in den Farben „Schwarz-Weiß“ verliehen.