(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Grün ein silbernes Fachwerkhaus.
Für Hausen konnte ein Gerichts- oder Vogtsiegel bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht festgestellt werden. In Urkunden des 15. und 16. Jahrhunderts wird eigens erwähnt, dass der Vogt kein Siegel besitze. Noch im Jahre 1806 siegelt die Stadt Schopfheim eine Hausen betreffende Urkunde. Ein Abdruck auf der Huldigungsliste für Großherzog Karl von 1811 zeigt unter der Inschrift HAVSEN auf einem Boden ein Haus mit rauchender Esse. Auch in späteren Stempelabdrucken erscheint dieses Bild. Die badische Staatsverwaltung hatte seit Ende des 19. Jahrhunderts die Gemeinden immer mehr gedrängt, eigene Wappen zu führen und in den Siegeln als ihre Kennzeichen zu verwenden. Das Generallandesarchiv in Karlsruhe war gehalten, im Einzelfall entsprechend der Geschichte der jeweiligen Gemeinde und dem heraldischen Herkommen ein stilgerechtes Muster zu entwerfen. Seine Annahme war der Gemeinde freigestellt. Im Jahr 1902 schlug das Generallandesarchiv als Wappen vor: in Gold ein schwarzes Zahnrad. Es sollte ein Zeichen für die Eisenindustrie sein. Da diese schon seit fast 40 Jahren einem anderen Industriezweig hatte weichen müssen, lehnte die Gemeinde ab. Ab 1903 erscheint im Siegel das Hebelhaus, und zwar in verschiedenen Variationen, teils mit davor stehender Tanne. Die Wappenfähigkeit einer Stadt war nie strittig, beim Dorf wurde sie lange Zeit verneint. In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von 1956 werden Stadt- und Landgemeinden gleichgestellt. Das vom Generallandesarchiv in Anlehnung an die von der Gemeinde eingesandten Ansichten des Hebelhauses gestaltete Wappen wird seit 1963 geführt. Die Wappenbeschreibung lautet: In Grün ein silbernes Fachwerkhaus. Das Haus ist als das Hebelhaus anzusehen. Der Entwurf für das Gemeindewappen von 1963 stammt von dem früheren Gemeinderat und Graphiker Armand Wilhelm Brendlin. Die Flagge für Hausen ist nach dem Grundsatz Bild vor Feld gespalten (senkrecht geteilt) weiß/grün.