Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Balgheim

In geteiltem Schild oben in Blau zwei silberne (weiße) Lilien nebeneinander, unten in Gold (Gelb) ein schwarzes Rautengitter.

Vom 13. bis zum 15. Jahrhundert lässt sich eine ortsadelige Familie „von Balgheim“ nachweisen, die sowohl in Balgheim selbst, als auch in der weiteren Umgebung über Grundbesitz und Rechte verfügte. Als Wappen führte die Familie ein blau-gelb geteiltes Schild, in dessem oberen Feld zwei Lanzen mit lilienförmigen Spitzen schräg gekreuzt waren.

Im Jahre 1930 wurden erste Versuche unternommen, ein Ortswappen zu schaffen. Dabei griff man auf das Wappen des 1488 ausgestorbenen Ortsadels zurück und zwar in der Form, wie es im Siegel Frennas von Balgheim 1445 erscheint: Es zeigt einen geteilten Schild, der oben mit zwei Lilien, unten mit einem Fadengitter belegt ist. Ab 1931 wurde dieses Wappen mit Farben geführt, die jedoch der heraldischen Farbregel nicht genügten. In einem Schreiben der Württ. Archivdirektion vom 12.12.1934 an das Oberamt Spaichingen, daas Gemeindewappen von Bagheim betreffend, heißt es dazu:
“Das Wappen der Gemeinde Balgheim entspricht insofern nicht den heraldischen Anforderungen, als das untere goldene Feld anscheinend ein silbernes Rautengitter enthalten soll, dies ist heraldisch nicht zulässig, da Metall nicht auf Metall stehen soll. Die Figuren entsprechen dem Siegel der Verena von Balgheim von 1445 (Alberti, Württ. Adels- und Wappenbuch Bd.I. S.36 Nr. 129), dieses Siegel hat keine Farben. Nach dem Wappenbuch des Abts Ulrich von St. Gallen (ebenda Abbildung Nr. 127) ist das untere Feld golden ohne Figur. Übrigens sind ebenda und in einem weiteren Siegel die beiden Figuren im oberen Feld sog. Glevenstäbe, nicht heraldische Lilien, wie auf dem Siegel der Verena v. Balgheim. Ich schlage jedoch vor, das Wappen wie auf dem Stempel zu belassen und nur auf dem unteren Felde das Rautengitter schwarz statt silbern anzunehmen; also schwarzes Rautengitter in goldenem Feld, im oberen blauen Feld 2 silberne Lilien wie bisher.“
Entsprechend wurde in 1934 die heute noch gültige, an der farblichen Überlieferung des Adelswappens orientierte Tingierung festgelegt.
Die Verleihung des Rechts zur Führung einer Flagge in den Farben Weiß-Blau erfolgte durch das Innenministerium am 20. März 1968.