Baden-Wuerttemberg

Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald

In Rot ein achtspeichiges goldenes Rad.

Ottenhöfen gehörte zur Bischöflich-Straßburgischen Herrschaft Oberkirch. Infolge der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 fiel der rechtsrheinische Teil des Bischöflich-Straßburgischen Gebiets an Baden. Zusammen mit Furschenbach, Kappelrodeck, Ringelbach, Seebach und Waldulm bildete Ottenhöfen das Gericht Kappelrodeck, das durch das 6. Organisations-Edikt vom 9. März 1803 dem neugebildeten badischen Oberamt Oberkirch zugeteilt wurde. Das General-Ausschreiben über die Einteilung des Großherzogtums Baden in Bezirke vom 22. Juni 1807 wies das Gericht Kappelrodeck dem Obervogteiamt Achern zu. Durch das Organisations-Reskript vom 26. November 1809 wurde der alte Gerichtsverband aufgelöst, gleichzeitig war die Schaffung eines Amtes in Renchen, dem u. a. Ottenhöfen unterstellt wurde, vorgesehen. Durch eine Nachtragsverordnung vom 3. Februar 1810 wurde die beabsichtigte Gründung eines Amtes in Renchen widerrufen. So blieb für die Gemeinde nach wie vor Achern Amtssitz. Seit Aufhebung des Bezirksamts Achern (1924) zählt die Gemeinde zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Bühl.

Im 18. Jahrhundert und bis zur Auflösung des Gerichts Kappelrodeck besiegelte dieses die von der Gemeinde Ottenhöfen ausgestellten Urkunden.
Seit den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts besaß die Gemeinde einen runden Farbstempel, der ein Rad zeigte, die Umschrift lautet GEMEINDE SIEG. OTTENHÖFEN. Ähnlich gestaltet ist ein um die Jahrhundertmitte verwendetes Prägesiegel. Die Farbstempel, seit etwa 1880 im Gebrauch, zeigen das Rad im gekrönten Wappenschild. Vermutlich ist das Rad das alte Ortszeichen von Ottenhöfen.

Im Februar 1900 war die Neuanschaffung von Siegelstempeln notwendig. Das Generallandesarchiv empfahl, das Rad im Gemeindewappen beizubehalten und schlug als Wappenfarben Gold-Rot vor. Der Gemeinderat hat im März 1900 dem Vorschlag zugestimmt.

Laut Bekanntmachung im Staatsanzeiger vom 7. Oktober 1929 wurde der Gemeinde das Recht zur Führung des Namens „Ottenhöfen im Schwarzwald“ verliehen.

Text aus dem Wappenbuch des Landkreises Bühl, herausgegeben vom Landkreis Bühl 1964.


Zur Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald gehört folgender Ortsteil.
Furschenbach, Ortsteil

Eine Übersicht dieser Ortsteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.