Baden-Wuerttemberg

Ortsteil Zöbingen

In Rot unter einem fünfstrahligen goldenen (gelben) Stern eine goldene (gelbe) Glocke.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat durch Erlass vom 29. Oktober 1958 der Gemeinde Zöbingen, Landkreis Aalen, das Recht zur Führung eines Wappens und einer Flagge verliehen.

Der goldene Stern (Mariensymbol: stella maris) und die Glocke als Hinweis auf die örtliche Glockensage sollen auf die Wallfahrtskapelle zur Himmelskönigin Maria hindeuten. Die Farben Rot und Gold sind die Farben des Hauses Öttingen, dem der Ort früher gehörte.

Die Archivdirektion Stuttgart stellte fest, dass das Wappen begründet und heraldisch einwandfrei sei. Das Wappen war von Pfarrer Hermann Weber begründet worden, der unter anderem Folgendes schriftlich festhalten hat:

1. Es ist für mich von großem Interesse, dass ein Standesamtsiegel noch vom Jahre 1930 "ein Wappenschild mit sieben sechsstrahligen Sternen (2x3x2) aufweist. Nach meiner Auffassung, die auch einige Autoritäten wohlbegründet fanden, ist nämlich Zöbingen der Ort Septemiacum der Peutinger'schen Weltkarte, was sowohl Siegen-Lager-Ort oder eher Siegen-Wege-Ort bedeutet. Alamannisch ist aus Septem - Septing oder wie man heute noch sagt, Zebing geworden. 7 Sterne sind also wohlbegründet.

2. Zöbingen ist bekannt als Ort der "ersten Bodendenkmalpflege". Angeblich 1261 - in der Wallfahrtskapelle ist die Begebenheit zweimal abgebildet - retteten Zöbinger Bauern einen Pfleger der Burg Baldern, der mit seinem Pferd in ein Erdloch einsank. Dieses Loch erwies sich als Grab eines alamannischen Edlen. Der ausgehöhlte Eichensarg ist heute noch in der Kapelle vorhanden und wird von Kennern viel besichtigt. Nähere Auskunft kann das Staatl. Bodendenkmalamt geben. (So ist also doch die Kapelle charakteristisch für Zöbingen). Es könnte für ein Wappen also auch ein alamannischer Sarg mit Reiter und Pferd gewählt werden.
gezeichnet Pfarrer Weber


Die Archivdirektion Stuttgart hatte anschließend grundsätzlich gegen die Annahme eines Wappens mit sieben Sternen keine Einwendungen. Sie akzeptierte jedoch nicht die Begründung des Wappens mit einem Hinweis auf den Ort Septemiacum von der Peutinger'schen Karte. Dies sei nicht zu beweisen. "... Ferner wäre es möglich, bei der Gestaltung des künftigen Gemeindewappens an die Überlieferung von der Entstehung der Wallfahrt anzuknüpfen. Die Kombination eines Reiters mit einem alemannischen "Totenbaum" würde jedoch ein überladenes Wappen ergeben...".

In einem weiteren Schreiben stellt die Archivdirektion Stuttgart fest
"... die naturalistische Darstellung einer Kirche - wahrscheinlich der dortigen Wallfahrtskirche - die in einem hier vorliegenden Abdruck eines Gemeinde-Dienstsiegels von 1939 erscheint, ist unheraldisch und kann trotz der schildförmigen Umrahmung nur als Siegelbild, keinesfalls aber als Wappen angesprochen werden. Dagegen enthält ein für das Jahr 1930 belegtes Standesamtsiegel von Zöbingen ein Wappenschild mit 7 sechsstrahligen Sternen, das, sofern ihm eine auf die Gemeinde bezügliche Begründung eigen ist, nach Festlegung von Farben bei der Wappengestaltung verwertet werden könnte...".<(i>

Von Kunstmaler W. Jung aus Stuttgart wurden im Auftrag der Gemeinde kleine farbige Faustskizzen mit Variationen gefertigt. Die Archivdirektion stellte fest "...Kunstmaler Jung stellte darin den Stern fünfstrahlig dar, weil so etwas mehr Raum für die Glocke bleibt. Mit Rücksicht auf die festliegenden Schildproportionen würde nämlich ein sechsstrahliger Stern, der in der Wappenkunst normalerweise auf einem seiner Strahlen steht, zwangsläufig kleiner herauskommen als der fünfstrahlige Stern in den beiliegenden Entwürfen... Aus diesem Grunde ist dem fünfstrahligen Stern der Vorzug zu geben...".

In seiner Sitzung vom 28. Juni 1968 hat der Gemeinderat Zöbingen dann das eingangs erwähnte Wappen und die Flaggenfarben beschlossen und den Verleihungsantrag auf dem Dienstweg ans Innenministerium gerichtet.