(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(SB) = Stadtbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Rot ein silbernes (weißes) Johanniterkreuz, belegt mit einem roten Herzschild. Darin ein goldener (gelber) Kelch, gedeckt mit einer goldenen Patene.
Im Wappen von Grißheim spiegeln sich auch die Besitzverhältnisse des Dorfes wider, denn im 13. Jahrhundert ist Grißheim als Lehen der Grafen von Freiburg im Besitz der Herren von Staufen. In den Akten der Gemeinde Grißheim befindet sich eine alte Zeitungsnotiz, die weiteren Aufschluss gibt: Villa Cresheim wird schon um 805 erwähnt. Der Ort nannte früher eine längst entschwundene Burg sein eigen. Den Kirchsatz dieses Dorfes - so heißt es in einer alten, vergilbten Chronik - vergab 1315 Ritter Diethelm von Staufen an die Johanniter-Commende Freiburg und das Dorf selbst samt der Burg trat er an diesen Orden um die Summe von 280 Mark Silbers Freiburger Währung ob. Das Grißheimer Wappenwurde aus dem Wappen der Herren von Staufen übernommen, das in Rot drei goldene, mit Patenen (Hostientellern) bedeckte Kelche zeigt.
Das weiße Johanniterkreuz im Grißheimer Wappen, Symbol für den Orden des hl. Johannes (Johanniter)“, erinnert an die langjährige Zugehörigkeit des Dorfes zum Johanniterorden. Dieser Orden entstand nach der Eroberung Jerusalems im Jahre 1099. Die erste Niederlassung auf deutschem Boden wurde 1154 gegründet. Nach der Vertreibung von Rhodos erhielt der Orden 1530 die Insel Malta. Daher nannte sich der katholisch gebliebene Zweig später Malteser, der zur Reformation übergetretene weiterhin Johanniter.
Das Wappen des alten Rheindorfes, wird erstmals in einem Siegel der Gemeinde aus dem Jahre 1811 überliefert.
Nach dem Tod des Großherzog Karl Friedrich am 10. Juni 1811 folgte dessen Enkel Karl Ludwig Friedrich auf den Thron. Die Bürger und Einwohner des Landes bekundeten dem neuen Großherzog die vorgeschriebene Gemeindshuldigung und erklärten, dass sie Ihro Königlichen Hoheit dem Durchlauchtigsten Fürsten, Herrn Carl Großherzog zu Baden ... als unseren rechtmäßigen Landesherrn erkennen und verehren, Höchst Ihnen wie auch Ihren Erben und Regierungs-Nachfolgern unverbrüchliche Treue leisten …“
Da natürlich nicht alle Bürger und Einwohner des Landes die Huldigung vor den Thron Seiner Königlichen Hoheit bringen konnten, hatten sie ein entsprechendes Vollmachts-Formular zu unterschreiben. Auf der im Generallandesarchiv in Karlsruhe verwahrten Huldigungsliste der Gemeinde Grißheim vom 18. August 1811 ist neben den Unterschriften der Bürger des Amtsbezirks nun erstmals das Johanniterkreuz im Gemeindesiegel überliefert. Die Huldigungsliste ist von besonderem Interesse, überliefert sie uns doch Unterschriften der 1811 in Grißheim ansässigen Bürger und Einwohner.
Im Jahre 1891 plante die Badische Historische Kommission eine Veröffentlichung sämtlicher Wappen der Gemeinden des Großherzogtums. 1895 teilte deshalb das Großherzogliche Bezirksamt Staufen der Gemeinde Grißheim mit: Bei der von der Badischen historischen Kommission vorgenommenen Sammlung der Gemeindesiegel und Wappen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, hat sich ergeben, dass eine große Anzahl von Gemeinden kein Wappen besitzt oder dass das in Benutzung befindliche Gemeindewappen vielfach den vom wissenschaftlichen und künstlerischen Standpunkte zu stellenden Anforderungen nicht entspricht.
Die Gemeinde Grißheim war nicht untätig gewesen, denn in der Mitte des 19. Jahrhunderts - und wohl schon davor - findet sich in den Akten ein neues Siegel, das immer noch das Johanniterkreuz zeigt und dazu Lorbeerzweige. Auf dem Rand des ovalen Siegels steht Gemeindesiegel Griesheim - man beachte die Scheibweise!
Am 26. November 1900 meldete sich das Bezirksamt Staufen erneut mit einem Rundschreiben: Die Siegel und Wappen der Gemeinden des Amtsbezirks sind vielfach unrichtig oder unschön. Das Bezirksamt hat deshalb die Siegel und Wappen seiner Gemeinden einer sachverständigen Prüfung durch das Generallandesarchiv unterziehen lassen. Für die Gemeinde Grißheim machte das Generallandesarchiv einen Wappenvorschlag, den sie folgendermaßen begründete: Grissheim. Diethelm von Staufen verkaufte das Dorf 1315 an die Johanniter zu Freiburg. [Vorschlag:] In rotem Schild ein silbernes Johanniterkreuz, belegt mit einem roten Schildchen, worin ein goldener Becher (Staufen).
Kurze Zeit später, am 11. Dezember 1900, hat der Gemeinderat der Gemeinde Grißheim beschlossen, das vom Großherzoglichen Generallandesarchiv in Karlsruhe vorgeschlagene Ortswappen anzunehmen. Am 2. August 1901 legte das Generallandesarchiv den Gemeinden des Amtsbezirks Staufen die Abdrucke der von Hofgraveur M. Mayer in Karlsruhe auf der Grundlage der Entwürfe des Generallandesarchivs gefertigten neuen Stempel zur Begutachtung vor.
1937 nahm das Generallandesarchiv Karlsruhe eine erneute Überprüfung der Siegel und Wappen vor. Zum Wappen von Grißheim stellte das Archiv fest: Die Form und Ausführung des Gemeindesiegels Grißheim ist bis auf das Herzschild vorschriftsmässig und zufrieden stellend. Der goldene Becher allerdings entspricht der Urform recht wenig. Sodass der Gemeinde nahe gelegt werden sollte, das Siegel auf Kosten des Graveurs wegen unrichtiger Darstellung neu schneiden zu lassen. Seiner Beanstandung legte das Generallandesarchiv eine Skizze für den Becher im Herzschild des Wappens bei.
Mit Vereinbarung vom 19. September 1973 wurde die Gemeinde Grißheim als Ortschaft unter dem Namen Stadt Neuenburg, Stadtteil Grißheim in die Stadt Neuenburg am Rhein eingegliedert. Damit endete zum 1. Januar 1974 die jahrhundertlange politische Selbstständigkeit des alten Dorfes. Und damit verlor nach dem Willen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg das Gemeindewappen seine Bedeutung als Hoheitszeichen der Gemeinde.
Wenn das Wappen auch nicht mehr als Hoheitszeichen der Gemeinde im rechtlichen Sinne zu sehen ist, wird es in der Tradition weiterhin als Sinnbild für die Dorfgemeinschaft stehen und seine Bedeutung haben.
(Aus Grißheim - ein Dorf am Rhein“, Herausgeber Stadt Neuenburg am Rhein 2012)