Baden-Wuerttemberg

Stadtteil Aach

In Silber (Weiß) gekreuzt eine rote Schwurhand und ein fünfblättriger grüner Lindenzweig.

Es gibt seit 1957 ein Gemeindewappen.
Der Schwurstab und der Lindenzweig als Zeichen der Gerichtsbarkeit verweisen auf das Waldgebiet, genannt „Waldgeding“, das bis 1837 bestand.
Die freien Leute, die im Dorngau und im angrenzenden Schwarzwald die Rechte erhielten, Holz zu schlagen, Wild zu jagen, zu Fischen und Vieh zu weiden, hatten auch das Recht, vor einem besonderen Gericht, dem Waldgeding, zu richten. Das Waldgericht war besetzt mit dem Amtmann oder Vogt von Dornstetten und 12 Richtern. Es tagte zweimal im Jahr: am 1. Mai (Maientag) und am 16. Oktober (St. Gallustag).
Aach kam 1320 mit Dornstetten zunächst als Pfand an Württemberg.