Baden-Wuerttemberg

Verfügt über kein Wappen.

Der Luftkurort Saig liegt mit den zugehörigen Zinken und Hofgruppen Hiera, Hof, Holzmatte, Mühlingen, Schlauch und Steig am Fuße des Hochfirsts. Die erste Nennung des Ortsnamens Seegga, was Riedgras bedeutet, findet sich in einer Urkunde von 1111, mit der Kaiser Heinrich V. dem Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen hier Besitzungen bestätigte. Zur Herrschaft Lenzkirch gehörig, wurde der Ort 1491 fürstenbergisch und fiel 1806 infolge der Mediatisierung Fürstenbergs an Baden. Der Amtssitz war bis zur Kreisreform 1973 Neustadt.

Noch 1811 besaß die Gemeinde kein eigenes Siegel, wie der Vermerk „GeMeinds Sigill ist keines vorhanden bescheint Johann Thoma Vogt“ auf der Huldigungsliste erweist. Kurz danach beschaffte die Gemeinde einen Stempel, von dem Abdrucke seit 1823 nachweisbar sind. Das ovale Siegelfeld mit der Umschrift SIGIL.GEMEIND.SAIG zeigt in einem bekrönten, von zwei widersehenden Löwen gehaltenen, von Gold und Silber (heraldische Schraffuren!) schräglinks geteilten Schild eine gestürzte Pflugschar. Die Pflugschar ist wohl als das Fleckenzeichen Saigs anzusehen.

In späteren Präge- und Farbstempeln wurde das für eine Landgemeinde aufwendige Siegelbild bis auf unwesentliche Änderungen beibehalten, seit Ende des 19. Jahrhunderts entfiel lediglich die Schildteilung.

Aufgrund der Bestimmungen des Runderlasses des badischen Innenministeriums vom 6. März 1895 wurden Schildhalter und Kronen in Gemeindesiegeln beanstandet und der Gemeinde vom Generallandesarchiv zwei Entwürfe für ein neues Gemeindewappen vorgelegt: In geteiltem Schild oben das Wappenbild der Herren von Blumegg - der einstigen Besitzer der Herrschaft Lenzkirch, unten in Gold eine gestürzte schwarze Pflugschar oder in einem vom fürstenbergischen silbern-blauen Wolkenrand umgebenen goldenen Schild die gestürzte schwarze Pflugschar. Obwohl der Gemeinderat sich am 30. September 1909 zur einstweiligen prinzipiellen Annahme (des zweiten Entwurfs) bereit fand, wurde das bisherige Siegel weitergeführt, bei Neuanschaffung sogar die Pflugschar fälschlicherweise in eine Tanne umgedeutet.

Erneute Bemühungen des Generallandesarchivs, das Siegel Saigs den Vorschriften der baden-württembergischen Gemeindeordnung entsprechend neu zu gestalten, fanden keine Gegenliebe in der Gemeinde, die nicht bereit war, die bisherigen Insignien des Wappens ... umändern zu lassen, und ihr sehr schönes Wappen nicht gegen ein nichtssagendes Muster (gemeint ist der Wappenvorschlag des Generallandesarchivs ohne die unzeitgemäßen Schildhalter und Krone) vertauschen wollte. Auch ein Kompromißvorschlag, der eine von zwei Löwen gehaltene Tanne zeigte, bei dem also das heraldische Beiwerk ins eigentliche Wappen aufgenommen war, wurde abgelehnt mit der Begründung: „Der Gemeinderat will nicht verstehen, daß der bisherige Gemeindewappen nicht mehr vertretbar sein soll ... Der Gemeinderat wünscht in jedem Fall die beiden Löwen im Wappen; ihm gefällt jedoch nicht, daß diese an einem Tannenbaun heraufhopsen ...“ (Schreiben an das Landratsamt Hochschwarzwald vom 16. Mai 1968). Eine Einigung in der Wappenfrage kam bis zur Eingemeindung Saigs nach Lenzkirch nicht mehr zustande, so daß die Gemeinde nie ein regelrechtes Wappen führte. Für den in den Siegeln abgebildeten Schild mit der Pflugschar wurde ja keine vollständige Tingierung festgelegt und ein neues Wappen nicht angenommen.