Rheinland-Pfalz

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verbandsgemeinde Deidesheim

Stadt  Deidesheim

Stadt Deidesheim
In Blau ein schwebendes silbernes Tatzenkreuz, in dessen rechtem oberen und linkem unteren Winkel je ein sechsstrahliger goldener Stern.
Das älteste verbürgte Deidesheimer Siegel aus dem Jahr 1410 zeigte noch ein Wappen mit einem durchgehenden Kreuz, das für das Hochstift Speyer stand, und einem sechsstrahligen Stern im oberen rechten Feld. Mit diesem Siegel, das die Umschrift „S * des * Gerihtes * zu * Dideshe“ trug, wurden Urkunden vom Schultheiß, dem Rat und dem Gericht von Deidesheim beglaubigt. Ein Siegel mit einem Wappen dieser Gestalt wurde noch 1686 nachweislich benutzt.

Ein Deidesheimer Wappen mit nur einem Stern im oberen rechten Feld befindet sich an der Friedhofskapelle.

Nach der Zerstörung Deidesheims im Pfälzischen Erbfolgekrieg wurde 1693 ein neues Siegel angefertigt. Dieses trug die Umschrift „DER * STAT * DEIDESHEIM * INSIGEL * 1693“. Es zeigte ein schwebendes Kreuz und zwei achtstrahlige Sterne im rechten oberen und im linken unteren Feld. Auch 1795 war das Deidesheimer Wappen von zwei achtstrahligen Sternen bewinkelt. Später stellte die Stadt Deidesheim den Antrag, dieses Wappen mit sechs- statt achtstrahligen Sternen führen zu dürfen. Am 15. Mai 1845 erteilte König Ludwig I. von Bayern Deidesheim die Genehmigung für das Wappen in seiner heutigen Gestalt.

Das Wappen der Nachbargemeinde Niederkirchen, das bis 1819 eine politische Gemeinde mit Deidesheim bildete, ist eine Abänderung des Deidesheimer Wappens bei Farbgebung und der Position der Sterne.
Gemeinde Forst an der Weinstraße
Geteilt, unten gespalten, oben auf grünem Grund in Silber sieben bewurzelte grüne Bäume, vier halbhohe im Hintergrund, dazwischen drei hohe ragend im Vordergrund, unten rechts in Blau ein durchgehendes silbernes Balkenkreuz, unten links in Grün über rotem Grund ein auf der Teilung schreitendes, wiedersehendes, goldnimbiertes, silbernes Gotteslamm, mit linkem Vorderbein eine naturfarbene schräglinke Stange mit silberner Querfahne, darin ein durchgehendes rotes Balkenkreuz (Kreuzesfahne), haltend.
Es wurde 1902 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern genehmigt und geht zurück auf ein Siegel von 1725. Das silberne Kreuz in Blau erinnert an die ehemalige Zugehörigkeit zum Hochstift Speyer.

Gemeinde  Meckenheim (Pfalz)

Gemeinde Meckenheim (Pfalz)
In geviertem Schild oben rechts und unten links in Schwarz ein rotbewehrter, -bezungter und -bekrönter goldener Löwe (Pfälzer Löwe), oben links und unten rechts von Silber und Blau gerautet, in der Mitte belegt mit einem schwarzumrandeten goldenen Kreis, darin ein schwarzes M.
Es wurde 1926 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern genehmigt und geht zurück auf ein Gerichtssiegel von 1473. Es entspricht dem Wappen der Kurpfalz, das mit dem Gemarkungszeichen belegt ist.
Gemeinde Niederkirchen bei Deidesheim
In Rot ein schwebendes angetatztes goldenes Kreuz, oben links und unten rechts bewinkelt von je einem sechsstrahligen silbernen Stern.
Nach der Verselbstständigung Niederdeidesheims 1819 führte die Gemeinde zunächst das Ortswappen von Deidesheim weiter, ohne sich auf ein altes Gerichtssiegel Niederkirchens zu besinnen, das zwei gekreuzte Schwerter, oben und seitlich bewinkelt von je einem Stern, darstellte. In Unkenntnis dieses Siegels wurde vom Reichsherold eine Abänderung des Deidesheimer Wappens in Farbwahl und Anbringung der Sterne verfügt.

Am 15. Mai 1845 genehmigte König Ludwig I. von Bayern das nun für Niederkirchen eigene Wappen mit der Blasonierung: „In Rot ein schwebendes angetatztes blaues Kreuz, oben links und unten rechts bewinkelt von je einem sechsstrahligen silbernen Stern.“

Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 17. Dezember 1927 erfolgte eine heraldische Korrektur der Farben, mit goldenem angetatzten Kreuz.

Gemeinde  Ruppertsberg

Gemeinde Ruppertsberg
In Gold ein in den Ecken gemauerter schwarzer Turm mit vier Zinnen über einer schwarzen Mauer mit je einer Zinne rechts und links und mit einem offenen Spitztor, darin in Gold eine grünbestielte blaue Traube.
Es wurde 1955 vom Mainzer Innenministerium genehmigt.