Rheinland-Pfalz

Gemeinde Dreis

In Gold ein schwarzer doppelköpfiger Reichsadler mit rotem Nimbus, belegt mit einem silbernen Kreuz, dem eine fleischfarbige Schwurhand aufliegt.

Mit Genehmigung des Landes Rheinland-Pfalz vom 20. März 1962 erhielt die Gemeinde Dreis die Erlaubnis zur Führung eines eigenen Wappens.

Das Wappen ist einem Gerichtssiegel von Dreis aus dem Jahre 1722 entnommen. Kreuz und Schwurhand sind auf lokale Wappentradition als Zeichen der Gerichtsbarkeit zurückzuführen.