Rheinland-Pfalz

Gemeinde Kallstadt

Über goldener Zinnenmauer, darin ein roter Reichsapfel mit goldenem Reif und rotem Kreuz, beseitet von je einer blauen Schießscharte. in Blau ein rotbewehrter silberner Adler.

Genehmigung: 22.6.1962 Ministerium des Innern, Mainz.

Das bereits 1494 erstmals nachgewiesene Gerichtssiegel von Kallstadt enthält in gespaltenem Schild Rauten und Löwe, unten als Ortszeichen ein kleines K, das einem H nicht unähnlich ist. Dieses Siegel ist bis 1502 belegt. Als in dem Vergleich 1506 Kurpfalz die Anteile an der Kallstadter Verpfändung an Leiningen abtrat, das somit alleiniger Ortsherr wurde, ersetzte man das Gerichtssiegel mit den kurpfälzischen Emblemen durch das mit dem Leininger Adler über der Zinnenmauer, das 1519 erstmals bezeugt ist und 1612 durch einen besseren Siegelschnitt ersetzt wurde. Daneben gab es zumindest seit 1711 ein Gemeindesiegel mit einem Reichsapfel, von Hupp als Sester (Getreidemaß) mit Abstreichholz mißgedeutet. Der Reichsapfel als kurpfälzisches Emblem läßt vermuten, daß es bereits vor 1506 gebraucht wurde. Während das 1845 genehmigte Wappen das Gemeindesiegel, das zuvor bereits inoffiziell als Gemeindewappen geführt wurde, übernahm, verbindet das 1962 genehmigte Wappen Gemeinde- und GerichtssiegeI. Die Farben sind jeweils willkürlich, außer dem silbernen Adler in Blau.