Rheinland-Pfalz

Stadt Grünstadt

In Grün ein rotbewehrter silberner Adler, bewinkelt von vier gleichschenkligen goldenen Kreuzchen.

Genehmigung: 6.6.1890 Prinzregent Luitpold von Bayern.

Bei der Verleihung des Grünstadter Wappens 1890 ist man fälschlicherweise von der Annahme ausgegangen, daß die im Grünstadter Gerichtssiegel von 1456 (LA Speyer, D 11 Nr. 456) deutlich neben dem Adler erkennbaren Kreuze aus dem Westerburger Wappen stammen und tingierte sie deswegen golden. Grünstadt gelangte aber erst nach dem Tode des Landgrafen Hesso (1467) an die Linie Leiningen-Westerburg. Die golden tingierten Kreuzchen können demnach nicht daher rühren, ihre Deutung ist ungeklärt. Das Grünstadter Siegel blieb bis zur Französischen Revolution unverändert, sieht man von der Schildform ab. In Unkenntnis des Siegels und wegen der vorrevolutionären Farbangaben durch Zeichnungen eines Mondes und eines Kreuzes mit einem Kreis für Silber und Grün erhielt die Gemeinde 1841 auf ihren Antrag einen silbernen Adler in grünem Feld, beseitet von Mond und Kreuzchen. Der Adler wurde als der leiningische angesehen, die Feldfarbe jedoch in falscher Herleitung des Ortsnamens nicht in Blau, sondern in Grün gewählt. Die Gemeinde führte unbeschadet dessen in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts die genannten Figuren in blauem Feld. Auf Anregung des Grafen Karl Emich von Leiningen-Westerburg wurde 1890 die oben beschriebene Wappenänderung durchgeführt.