Rheinland-Pfalz

Gemeinde Alterkülz

In geteiltem Schild oben in Schwarz ein aufspringender goldener Ziegenbock, beseitet von zwei goldenen Ahren, unten von Rot und Silber geschacht, belegt mit schräggekreuzten schwarzen Schlägel und Hammer.

Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluß des Ortsgemeinderates Alterkülz vom 11.11.1980 erteilen wir hiermit der

Ortsgemeinde Alterkülz,
Rhein-Hunsrück-Kreis,

die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:

In geteiltem Schild oben in Schwarz ein aufspringender goldener Ziegenbock, beseitet von zwei goldenen Ahren, unten von Rot und Silber geschacht, belegt mit schräggekreuzten schwarzen Schlägel und Hammer.

Koblenz, den 23.2.1981
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Korbach
(Regierungspräsident)“