

(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(VGd) = Verbandsgem.
(OB) = Ortsbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil

Von Silber und Grün gespalten, rechts eine rot- und blaugewandete Muttergottes mit goldener Krone und mit dem einen roten Reichsapfel haltenden Kind auf dem Arm, beide mit goldenem Nimbus, links auf mit goldenen Schindeln bestreutem Feld ein silberner Fink mit goldenem Schnabel und goldenen Krallen.
Am 16.06.1982 genehmigte die Bezirksregierung in Neustadt der Gemeinde Finkenbach-Gersweiler die Führung des Wappens.
Die beiden zusammengeschlossenen Ortschaften waren bis 1798 selbständig und besaßen je ihr eigenes Gerichtsiegel.
Das Finkenbacher Gerichtsiegel zeigt einen nach links schreitenden Vogel Fink, der auf einem kurzgestielten dreiblättrigen Zweige steht, während vor und hinter ihm der gleiche, etwas langstieligere Zweig angebracht ist. Die Unterschrift lautet: "Sigillum ville Finckenbach".
Das Gersweilerer Gerichtsiegel ist in gleicher Form auch als jüngeres Wappenbild bekannt. Es zeigt in Silber die rot- und blau gewandete Muttergottes mit goldener Krone und dem einen goldenen Reichsapfel haltenden Kind auf dem Arm, beide mit silbernem Nimbus. Dass die Mariendarstellung an ein in Gersweiler vor der Reformation verehrtes Gnadenbild erinnern soll, ist mittlerweile widerlegt. Es handelte sich bei der Übersetzung der entsprechenden Urkunde um einen Fehler. Gemeint war die Gemeinde Gehrweiler in der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land.