Rheinland-Pfalz

Gemeinde Neupotz

In Blau eine goldene Glocke, darunter ein linksgewendeter silberner Fisch.

Genehmigung: 31.08.1841 König Ludwig I. von Bayern.

Das älteste Gerichtssiegel von Neupotz, von 1724 bis 1729 belegt zeigt ein von zwei Sternen beseitetes glockenförmiges Gebilde, vermutlich ein spezielles, Spreitgarn genanntes Fischfanggerät. Bei Neuanfertigung eines Siegelstocks 1744 wurde aus dem Spreitgarn eine Glocke, über dieser schwebt eine Krone, und der Fisch ist nicht mehr links-, sondern rechtshin gewendet. Dieses Siegel war noch 1839 in Gebrauch. Glocke = Fischfanggerät und Fisch weisen auf das frühere Fischerdorf hin.