Rheinland-Pfalz

Gemeinde Ranschbach

In Grün ein silberner Schrägwellenbalken, oben beseitet von einem sechsstrahligen silbernen Stern, unten von einer silbernen Lilie.

Genehmigung:
21.4.1960 Ministerium des Innern, Mainz.
Begründung:
Das Siegelbild des Gerichtssiegels von Ranschbach zeigt nach Siegelkarenz 1452 seit 1472 stets den Schrägwellenbalken, im 18. Jahrhundert allerdings als Schräglinkswellenbalken. Dieses von Hupp als Wappen veröffentlichte Siegel blieb ungenehmigt. Anlässlich des Genehmigungsverfahrens 1960 wurde die Gemeinde unter Hinweis auf das zuvor verliehene gleichlautende Wappen von Grönenbach in Bayern überredet, unter Beibehaltung der von Hupp willkürlich gewählten Farben den Schrägwellenbalken mit Beizeichen zu versehen. An Stelle der von der Gemeinde unter Hinweis auf den früheren Wallfahrtsort Kaltenbrunnen und das dortige Gnadenbild vorgeschlagenen Madonna wurden die marianischen Attribute Stern und Lilie dem früheren Wappen hinzugefügt.
(aus: Karl Heinz Debus, Das große Wappenbuch der Pfalz)