Rheinland-Pfalz

Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch

In geviertem Schild oben rechts in Silber eine aus einem runden roten Gewölbe, beseitet von zwei aus grünem Grund wachsenden grünen Laubbäumen hervorbrechende silberne Quelle, oben links in Blau mit drei in das goldene Schildhaupt aufsteigenden Spitzen drei silberne Lilien 1:2, unten rechts von Silber und Blau gerautet, unten links ein grünbeblätterter grüner Haselzweig mit vier roten Früchten.

Durch das fünfte Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung vom 14. Februar 1969, §37 wurden die Gemeinden Dittelsheim und Heßloch aufgelöst und zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen, die sich den Namen Dittelsheim-Heßloch gab. Beide Gemeinden führten vor dem Zusammenschluss ein genehmigtes Wappen. Das der ehemaligen Gemeinde Dittelsheim kehrt im ersten Feld oben rechts wieder. Die Herkunft des Namens Heßloch ist umstritten, doch ist es lautgesetzlich angebracht, für die Namensform einen Haselstrauch zu verwenden, wie dies auch in Gerichtssiegels seit 1524 bezeugt ist. Auf dieses alte Gerichtssiegel wird im vierten Feld unten links zurückgegriffen, womit sowohl die unverständliche Darstellung eines Rosenstrauchs bei Demandt-Renkhoff wie auch die einzelstehenden Haselblätter in dem am 18. August 1958 genehmigten Wappen der ehemaligen Gemeinde Heßloch revidiert werden. Das genehmigte Wappen der ehemaligen Gemeinde Heßloch wie auch das Gerichtssiegel von 1524 verbinden jeweils das Haselstrauchemblem in der unteren Schildhälfte mit dem Wappen der Herren von Dalberg als den Inhabern der Ortsherrschaft in Heßloch in der oberen Schildhälfte. Wie in diesen Vorläufern steht auch im Wappen der neuen Gemeinde Dittelsheim-Heßloch das Dalbergsche Wappen über dem Haselzweig. Entsprechend wird in dem Feld unten links teils Dittelsheim zur Kurpfalz dokumentiert. Hiermit stehen die ehemaligen Gemeindewappen wie die territoriale Zugehörigkeit der beiden Ortsteile jeweils diagonal gegenüber.