Rheinland-Pfalz

Ortsteil Hyna

In Blau zwei schräggekreuzte, oben einwärts gekrümmte und mit einem Querstück versehene goldene Stäbe, bewinkelt von vier sechsstrahligen silbernen Sternen.

Ea handelt sich hierbei nicht um ein genehmigtes Wappen. Bis zur Auflösung der Ortsgemeinde wurde es gewohnheitsrechtlich geführt.

Das Wappen entspricht einem Gerichtssiegel aus 1721, aus dem Jahre 1733 überliefert (LA Speyer, E4 Nr. 883 fol. 2). Darin sind die Sterne Zeichen der Gerichtshoheit, die gekreuzten Stäbe hingegen sind als Hirtenstäbe zu deuten und weisen auf den heiligen Wendelin hin, den Patron der Pfarrkirche zu Hatzenbühl, der die Kirche zu Hayna bei ihrer Errichtung 1719 als Filiale zugewiesen war.

Quelle: Das große Wappenbuch der Pfalz, Dr. Karl Heinz Debus