Rheinland-Pfalz

Durch eine eingebogene schwarze Spitze mit einem rot gekrönten und bewehrten, goldenen Löwen gespalten; im vorderen, silbernen Feld ein durchgehendes rotes Kreuz; im hinteren, roten Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad. Auf dem Schild ruht eine goldene „Volkskrone“, deren Blätter dem Weinlaub nachempfunden sind.

Das rheinland-pfälzische Landeswappen wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt.
Die Volkskrone ist kein monarchisches Symbol, sondern Sinnbild der Volkssouveränität. Obwohl das Landeswappen eine moderne Schöpfung ist, haben die Symbole, aus denen es zusammengesetzt ist, jahrhundertelang die Geschichte des Landes an Rhein und Mosel geprägt. Es sind die historischen Wappenbilder der rheinischen Kurstaaten Kurpfalz, Trier und Mainz, der drei bedeutendsten Territorien auf dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.

Der Löwe
Der pfälzische Löwe ist als Wappentier zuerst unter dem ersten wittelsbachischen Pfalzgrafen Otto dem Erlauchten in dessen Reitersiegel von 1229 nachzuweisen; er ist aber wahrscheinlich älter. Otto hatte die Pfalzgrafschaft am Rhein von den Welfen erheiratet, die hier von 1195 bis 1214 herrschten, und vermutlich auch deren Wappenbild, den aufrechten Löwen, angenommen. Es ist darüber hinaus möglich, dass der Löwe sogar bis in die staufische Zeit der Pfalzgrafschaft zurückreicht, denn der Pfalzgraf Konrad, Bruder Barbarossas, ließ um 1190 Münzen mit einem Löwen prägen. Ein Indiz für diesen Ursprung könnte die ungewöhnliche Farbgebung des pfälzischen Löwen in den seit 1250 durch das Wappengedicht des Konrad von Mure nachgewiesenen Farben Gold und Schwarz sein, die auch die Farben der Hohenstaufen waren. Die Krone des Löwen ist zuerst durch ein Siegel Ottos des Erlauchten nachgewiesen; sie steht möglicherweise im Zusammenhang mit dem herausragenden Rang des rheinischen Pfalzgrafen als Vorsitzer des Fürstengerichts und Reichsvikar während Vakanzen des deutschen Königsthrons.
Jahrhundertelang führten die Pfalzgrafen und Kurfürsten, desgleichen die zahlreichen pfälzischen Nebenlinien und sogar die bayerischen Linien der Wittelsbacher den gekrönten pfälzischen Löwen, wie umgekehrt die pfälzischen Linien auch die bayerischen Schrägrauten (Wecken) führten.
Dabei ist es bemerkenswert, dass nicht nur die pfälzischen, sondern auch die bayerischen Wittelsbacher dem pfälzischen Löwen in den wechselnden Feldteilungen ihrer Wappen oft die vorderste, also vornehmste Stelle einräumten. Nachdem die Kurpfalz und die übrigen pfalzgräflichen Territorien 1777/1799 durch dynastischen Erbgang mit Bayern vereinigt waren, gab es zwar keinen pfälzischen Staat mehr, doch vertrat der pfälzische Löwe im bayerischen Staatswappen auch die nunmehr bayerische Rheinpfalz. Mit dem im 19. Jahrhundert geschaffenen, halbamtlichen Wappen des Kreises (Regierungsbezirks) Pfalz (in Schwarz der rot gekrönte und bewehrte goldene Löwe) kehrte der Pfälzer Löwe in seine Heimat zurück, wo er nunmehr, unter Einschluss von kurtrierischen, kurmainzischen und sonstigen Territorien des alten Reichs, die gesamte Pfalz repräsentierte.
Im Dritten Reich wurden Länder- und Landschaftswappen unterdrückt, doch tauchte der Pfälzer Löwe bereits 1945 als regionales Sinnbild der Pfalz (so auf Briefmarken in der Französischen Zone) wieder auf. Als der größte Teil der Pfalz 1946 im neu geschaffenen Land Rheinland-Pfalz aufging, war es selbstverständlich, dass der Pfälzer Löwe im Landeswappen einen zentralen Platz einnahm. Er ist übrigens in den Wappen zweier weiterer Bundesländer zu finden: im Wappen des Saarlandes, das ebenfalls pfälzische Gebiete umfasst, und im großen Wappen des Freistaates Bayern, wo er (ungekrönt) an die historischen Verbindungen mit der Pfalz erinnert.

Das Kreuz
Das durchgehende rote Kreuz in Silber bzw. Weiß war das Wappen des Erzbistums und Kurfürstentums Trier. Die Wahl eines Kreuzes zum Sinnbild erklärt sich bei einem geistlichen Staatswesen von selbst, wie denn auch mehrere andere deutsche Bistümer Kreuzwappen in unterschiedlichen Farben führten. Die Farbzusammenstellung Rot-Weiß ist dabei als die ursprüngliche und vielleicht älteste anzusehen, da die Aufgebote der geistlichen Fürsten zum Reichsheer unter rot-weißen Fahnen ins Feld zogen.
Das hochstiftische trierische Kreuzwappen tritt uns zuerst 1273 im Rücksiegel des Erzbischofs Heinrich II. von Vinstingen entgegen. Dass es aber wahrscheinlich älter ist als der älteste erhalten gebliebene abbildliche Nachweis, erhellt sich aus der Tatsache, dass es bereits um 1275 in einem französischen Wappenbuch, dem Armorial Wijnbergen, verzeichnet ist. Der Nachfolger Heinrichs II., Bohemund I. von Warsberg (1289-1299), ließ das erzstiftische Kreuzwappen auf Münzen prägen. Bemerkenswert sind die zahlreichen Darstellungen des kurtrierischen Kreuzwappens (auch in Bannerform) im Codex Balduini, der den Italienzug Kaiser Heinrichs VII. 1310/1313 in Wort und Bild schildert.
Da Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307-54), ein Bruder des Kaisers, an dem Zug teilnahm, wurde das trierische Kreuz damals weit über sein Ursprungsgebiet und über Deutschland hinaus bekannt. Auch als Schiffsflagge auf Mosel und Rhein ist es im 14., 15. und 16. Jahrhundert bezeugt. Seit Kuno von Falkenstein (1362-88) pflegten die Erzbischöfe das Kreuzwappen mit ihren Familienwappen zu verbinden, gewöhnlich in einem quadrierten Schild, doch war das rote Kreuz in Silber nicht persönliches Attribut des Erzbischofs bzw. Kurfürsten, sondern Symbol des kurtrierischen Staates.
Mit dessen Untergang nach der französischen Besetzung der linksrheinischen Gebiete und dem Reichsdeputationshauptschluss 1794/1803 verschwand das trierische Kreuzwappen als staatliches Symbol aus einem Gebiet, mit dem es seit über einem halben Jahrtausend verbunden gewesen war. Gleichwohl blieb es in seiner Heimat gegenwärtig, denn während der langen Existenz des trierischen Kurstaates hatte es in die Wappen zahlreicher Städte und Gemeinden Eingang gefunden; in manchen ist es noch heute erhalten.

Das Rad
Das silberne bzw. weiße Rad im roten Feld war das Wappen des Mainzer Kurstaates. Sein Ursprung reicht in die vorheraldische Zeit zurück. Über Entstehungsgeschichte und Sinngehalt dieses Symbols sind zahlreiche Theorien aufgestellt worden. Am bekanntesten ist die, freilich unbegründete, Legende vom Erzbischof Willigis, dessen Gegner ihn wegen seiner niederen Herkunft als Sohn eines Stellmachers hätten schmähen wollen und deshalb Räder an seine Türen gemalt hätten, worauf Willigis das Rad demonstrativ zum Wahrzeichen erhoben habe. Andere Theorien deuten das Rad als keltisches bzw. germanisches Sonnensymbol oder als Christusmonogramm (griechisch Chi- Rho) im Labarum (Feldzeichen) Kaiser Konstantins des Großen.
Wahrscheinlicher sind zwei weitere Theorien, die das Rad als Attribut des hl. Martin, Patron des Erzstifts, bzw. als Symbol für Evangelium und Kirche in Anlehnung an die Vision des Propheten Ezechiel (Gotteswagen) deuten. Möglicherweise sind beide Ursprünge in der Mainzer Radtradition zusammengeflossen. Diese Theorien werden durch abbildliche Belege gestützt; zum einen durch Darstellungen des hl. Martin nebst Rad auf Münzen und Siegeln hochstiftischer Städte, zum anderen durch die eigentümliche Tatsache, dass das Rad anfänglich als Doppelrad auftritt (so z.B. auf Münzen des Erzbischofs Siegfried III. [1230-49] und auf der kurmainzischen Fahne in der Zürcher Wappenrolle um 1335) oder als zwei durch einen Kreuzbalken verbundene Räder (so noch heute als Wappenbild der Landeshauptstadt, in deren Siegel dieses als Wagengestell deutbare Sinnbild bereits 1392 erscheint). Dementsprechend werden Mainzer Erzbischöfe im 11. und 12. Jahrhundert als currum Dei bzw. currum ecclesiae Moguntinae aurigantes (Lenker des Gotteswagens bzw. des Wagens der Mainzer Kirche) bezeichnet.
Im Zuge der Heraldisierung blieb ein einzelnes Rad als Wappenbild des Erzstifts übrig. Es findet sich seit mindestens 1286/88 (thüringisches Landfriedenssiegel des Erzbischofs Heinrich Knoderer) im Schild, seit 1309 dann auch in den eigentlichen Wappen und Siegeln der Erzbischöfe. Es ist spätestens seit der Zürcher Wappenrolle in den Farben Weiß-Rot nachgewiesen. Während des folgenden halben Jahrtausends wurde das Mainzer Rad zu einem der bekanntesten deutschen Wappenbilder, denn es verbreitete sich als kurstaatliches Hoheitszeichen bzw. als davon abgeleitetes kommunales Wahrzeichen - sowohl als Einzelrad als auch verdoppelt in der „Wagen“-Form - über das weit verstreute kurmainzische Territorium bis nach Franken und Thüringen.


Die Verbandsgemeinde - eine Besonderheit
Die Konzeption der Verbandsgemeinde ist eine rheinland-pfälzische Besonderheit. Durch die Verwaltungs- und Gebietsreformen, die in Rheinland-Pfalz Anfang der 70er Jahre ihren Abschluss fanden, wurde für die komplexer werdenden öffentlichen Aufgaben, wie z.B. die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Brandschutz, Ausbau des Schulwesens, Flächennutzungsplanung die Verbandsgemeinde als neue leistungsfähige Trägerkörperschaft geschaffen. Die Verbandsgemeinde umfasst das Gebiet mehrerer Ortsgemeinden, die nach wie vor rechtlich eigenständig geblieben sind und ebenfalls über eigene Entscheidungsbefugnisse verfügen. Die Verbandsgemeindeverwaltungen führen neben eigenen Selbstverwaltungsaufgaben, die Verwaltungs- und Kassengeschäfte der Ortsgemeinden und viele Auftragsangelegenheiten (Meldewesen, Pass- und Personalausweisangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht etc.) anstelle der Ortsgemeinden aus.


Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie auf dieser Wappenübersicht.