Rheinland-Pfalz

Gemeinde Fußgönheim

Geteilt und oben gespalten, oben rechts in Gold ein sechsspeichiges rotes Rad, oben links in blau ein rotbewehrter silberner Adler, unten in Silber ein springender Fuchs.

Genehmigung: 18.10.1927 Bayrisches Staatsministerium des Innern München

1725 und 1728 ist ein Siegel von Fußgönheim mit einem Fuß als redendem Zeichen überliefert worden. Dieses Siegel war in Vergessenheit geraten. Als es wieder entdeckt wurde, nahm die Gemeinde davon Abstand, zu recht; denn der Ortsname leitet sich von Fuchs-Gönheim ab, das Gönheim am Fuchsbach zur Unterscheidung von Gönheim am Rhein. Das neugeschaffene Wappen enthält neben dem Fuchs das Rad der Bolandener und den Adler der Leiniger als Hinweis auf die früheren Ortsherren.