Rheinland-Pfalz

Gemeinde Impflingen

In Gold ein roter Ring, in dessen silbernem Innern ein schwebendes gerundetes schwarzes Tatzenkreuz.

Genehmigung:
19.1.1962 Ministerium des Innern, Mainz.
Begründung:
In Impflingen siegelten nachweislich seit 1499 die Schultheißen mit ihrem eigenen Siegel. 1609 wird von einem Gerichtsschultheißereisiegel gesprochen, 1615 hinwiederum entbehrt die Gemeinde offensichtlich eines eigenen Siegels. Erst 1698 wird ein eigentliches Gerichtssiegel geschaffen, das nur einen Ring, wohl das Gemarkungszeichen, zeigt. Dieses Zeichen blieb über die Revolutionszeit hinaus lebendig und wurde von Hupp abgebildet. Ein Antrag 1930 führte nicht zur Verleihung. Während des Genehmigungsverfahrens 1961 griff das Staatsarchiv auf das GerichtsschultheißensiegeI von 1609 zurück, das in dem Ring noch ein Tatzenkreuz zeigt.
(aus: Karl Heinz Debus, Das große Wappenbuch der Pfalz)