Rheinland-Pfalz

Gemeinde Asbach

Durch eingebogene blau Spitze, darin ein silberner Kirchturm, geteilt. Links in Silber ein roter Balken, Rechts in Silber ein schwarzes Kreuz.

zu Feld 1: Wappen Kurköln
Unter Erzbischof Konrad von Hochstaden kam das Amt Altenwied im Jahre 1250 aus dem Erbe der Gräfin Mechtildis von Sayn ans Erzstift Köln. Damit war der Erzbischof und Kurfürst von Köln hier Zehnt- und Landesherr. Altenwied blieb als selbständiges Amt im Kurkölnischen Oberamt Linz bis zur Auflösung des Kurstaates im Jahre 1803, als durch den Reichsdeputationshauptbeschluss die weltliche Macht des Kirchenstaates endete.
Unter kurkölnischer Verwaltung erhielt das Amt Altenwied 550 Jahre hindurch sein Gepräge. Die Pfarreien Asbach, Windhagen und die 1835 von Asbach abgetrennte Pfarrei Buchholz gehörten stets zur Erzdiözese Köln.

zu Feld 2: Wappen des edelfreien Geschlechts der Ütgenbacher
Das edelfreie Geschlecht der Ütgenbacher stammt aus dem Asbacher Land. Als erster seines Geschlechts wird 1216 Theoderich von Oytginbach genannt, der in der Gunst des Grafenpaares Heinrich III. von Sayn und Mechtildis ebenso stand wie in der des Kölner Erzbischofs. Das altadelige Geschlecht errichtete nicht nur die große und voll erhaltene Kapelle Ütgenbach, sondern erbaute auch die Burg Ehrenstein. Vielfache Verflechtungen ihrer Grundherrschaft ergeben sich mit der Heimat- und Pfarrgeschichte Asbach auch z.B. aus der Prümer Vogtei in der Elsaff 1222 und aus der Armenstiftung Ritter Bertrams von Nesselrode 1499. Nachfahre der Ütgenbacher ist Graf Nesselrode.
Die historische Vorrangstellung der Ütgenbacher Kapelle als eine frühe Pfarrkirche des vorderen Westerwaldes wird noch 1965 mit der Geltendmachung des Rechts auf „Taufe, Begräbnis und Glockenschlag“ deutlich.

zu Feld 3 Kirchturm; Turmkapelle
Der Asbacher Glockenturm besteht in fast unveränderter Form seit 1180. Erbauer war der Territorialherr Graf von Sayn. Die reich gestaltete Form lässt das mehrstöckige Bauwerk mit der Turmkapelle als eindrucksvolles Symbol der früheren Landesherrschaft erkennen. So diente der Turm nicht nur religiösen, sondern vornehmlich landesherrlichen Zwecken. Dazu gehörte der „Glockenschlag“ für Bann und Friede bei Gerichtsverhandlungen und Volksversammlungen; es wurde dadurch der Landfriede geboten. Der Landsturm wurde durch das Sturmläuten aufgeboten, und die Feuerglocke rief die Nachbarschaft zur Hilfeleistung.
Die Glocken dienten aber auch zum Einläuten der Feiertage und des Gottesdienstes, sowie als Totenglocke.
Der Kirchturm spielte außerdem eine Rolle für die in seinen Mauern diebessicher aufbewahrten „Übersichten der Rechtsverhältnisse“ der Gemeinde und der Kirche. Als sicherstes Gebäude bot er schließlich als eine Art „Flieh- und Verteidigungsburg“ Zuflucht vor Feinden.